23.11.2022 · Nachricht aus AK · Berufsrecht
In einem Beschluss zur einfachen Signatur anwaltlicher Schriftsätze zählte der BGH nebenbei E-Mail-Newsletter zur anwaltlichen Fachliteratur und macht sie damit teilweise zur Pflichtlektüre – jedenfalls, wenn es um berufsrechtliche Kenntnisse geht (7.9.22, XII ZB 215/22, Abruf-Nr. 231699 ).
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22.11.2022 · Nachricht aus AK · Geringfügige Beschäftigung
Seit dem 1.10.22 hat sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12 EUR brutto pro Zeitstunde erhöht. Parallel dazu wurde die Minijobgrenze auf 520 EUR angehoben und dynamisch ausgestaltet. Der IWW-Informationsdienst „LGP Löhne und Gehälter professionell“ hat die Neuregelungen in einer Sonderausgabe zusammengefasst. AK-Abonnenten finden die Sonderausgabe „Neue Regeln für Mini- und Midijobs ab 1.10.22“ unter iww.de/ak , Abruf-Nr. 48557878 .
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21.11.2022 · Fachbeitrag aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Die Familie der besonderen elektronischen Postfächer wächst: Ab 2023 erhalten auch die Steuerberater ihr besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach, das beSt. Wer eine Doppelzulassung hat, muss den jeweils richtigen Übertragungsweg nutzen: als Rechtsanwalt das beA und als Steuerberater das beSt. Wirtschaftsprüfer können am ERV über DE-Mail oder ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) teilnehmen.
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19.11.2022 · Fachbeitrag aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Mit dem beA-Update 3.15 vom 27.10.22 hat die BRAK die Vorbereitungen für die ab dem 30.10.22 notwendige Umstellung auf die neue XJustiz-Version 3.3.1 vorgenommen. Und eine beA-Version 3.16 mit weiteren Änderungen und Verbesserungen ist (bei Redaktionsschluss am 28.11.22) für den 1.12.22 geplant (darüber berichtet AK in der nächsten Ausgabe).
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18.11.2022 · Nachricht aus AK · IWW-Webinare
Auch im 4. Quartal 2022 und im 1. Quartal 2023 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie (Einzelheiten zur Anmeldung und zu weiteren Themen finden Sie unter iww. de/seminare/rechtsanwaelte ):
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17.11.2022 · Fachbeitrag aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Ab dem 1.1.23 gilt für angestellte Rechtsanwälte und für Syndikusrechtsanwälte: Sie können ihre Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 S. 2 bis 7 SGB VI nur noch elektronisch stellen (vgl. Art. 6 Nr. 2 des 7. SGB-IV-Änderungsgesetzes). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund darf keine Papieranträge mehr akzeptieren.
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14.11.2022 · Nachricht aus AK · Kanzleiausstattung
Hohe Gas- und Strompreise – der Anwalt und seine Mitarbeiter stehen vor der Frage, wie sie effektiv Energie einsparen können. Eine (große) Kanzlei mit vielen Elektrogeräten verbraucht deutlich mehr als ein Privathaushalt. Ein AK-Schwerpunktbeitrag mit vielen praktischen Tipps zeigt Ihnen, wie Sie mit vielen Maßnahmen für oft wenig Geld maximale Einsparungen beim Energieverbrauch herausholen und Geld sparen (demnächst in AK 12/22 und online auf iww.de/ak , Abruf-Nr. 48725987 ).
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06.11.2022 · Fachbeitrag aus AK · Streitwertecke (Teil 10)
Angefangen bei der Kostengrundentscheidung gilt es für den Rechtsanwalt, sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch in der Kostenfestsetzung achtsam zu sein. Er muss Vieles im Blick haben: Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht hoch angesetzt, die eigene Vergütung nicht unzutreffend gekürzt werden. Auch die sachliche Zuständigkeit und vor allem die Rechtsmittelbeschwer ist ...
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05.11.2022 · Fachbeitrag aus AK · Wiedereinsetzung
Ein Anwalt gerät in Erklärungsnot, wenn er nicht darlegt, was genau seine Kanzleiangestellten falsch gemacht haben, die an einer versäumten Frist schuld sein sollen. Er nährt nach dem BGH darüber hinaus Spekulationen, ob er nicht sogar eine Mitschuld trägt, wenn eine ungültige elektronische Signatur verwendet wurde. Gerichte setzen zudem immer häufiger voraus, dass Anwälte sich gründlich mit der beA-Technik vertraut machen. Es gibt also gute Gründe, die eigene „beA-Fortbildung“ ...
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04.11.2022 · Fachbeitrag aus AK · Einkommensteuer
Privat kranken- und pflegeversicherte Rechtsanwälte können – egal ob selbstständig oder angestellt – ein einfaches Steuersparmodell nutzen: Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen diese im Zahlungsjahr als Sonderausgabe von der Steuer ab. Zudem erhalten sie für die Jahre der Beitragsvorauszahlung ebenfalls höhere Sonderausgaben. AK macht Sie mit dem in § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a und Abs. 4 EStG verankerten Gestaltungsmodell vertraut.
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