03.03.2023 · Fachbeitrag aus AK · Editorial AK 03/23
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dass Massenverfahren – wie solche rund um den Dieselskandal – die Justiz belasten, ist unstreitig. Deshalb kann man Verständnis dafür aufbringen, dass Gerichte ab und an die Schlüssigkeit des Vortrags in Frage stellen und daher Klagen abweisen, wenn Massenverfahren führende Kanzleien nur noch mit Textbausteinen arbeiten. Doch das LG Koblenz ist insofern in einem aktuellen Fall m. E. deutlich zu weit gegangen:
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03.03.2023 · Fachbeitrag aus AK · Mitarbeiterbindung
Häufig zweifeln Anwälte, ob die vielen Bildungsangebote für das Kanzleipersonal geeignet sind. Was sie dabei übersehen, ist: Sie verschenken Chancen, kluges Wissensmanagement in der Kanzleikultur zu etablieren und damit Mitarbeiter zu qualifizieren und zu binden. Mit wenigen Tipps können Sie solche Prozesse erfolgreich in Ihre „Kanzlei-DNA“ einfügen.
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01.03.2023 · Fachbeitrag aus AK · Prozessrecht
Unterschreibt ein Rechtsanwalt eine Berufungsbegründung auf dem Briefbogen der von dem Mandanten mandatierten Kanzlei, ohne selbst auf dem Briefbogen zu stehen, kann dies für eine wirksame Berufungsbegründung ausreichen. Ein Vertretungszusatz „für“ oder „i. V.“ ist dafür nicht erforderlich. Dies hat der BGH klargestellt.
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01.03.2023 · Fachbeitrag aus AK · Betriebsprüfung
Ob ein Rechtsanwalt Kontoauszüge teilweise schwärzen darf, um seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber einem Betriebsprüfer zu wahren, ist nach dem BFH strikt einzelfallbezogen zu entscheiden. Dies kann nicht abstrakt beurteilt werden.
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27.02.2023 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Das Gesetz räumt in § 64 Abs. 2 S. 1 FamFG zwar die Wahlmöglichkeit ein, eine Beschwerde entweder schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Bei schriftlicher Einreichung muss der Anwalt dies aber seit dem 1.1.22 auf dem elektronischen Weg gemäß § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG i. V. m. § 130a ZPO tun (BGH 7.12.22, XII ZB 200/22, Abruf-Nr. 233494 ).
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27.02.2023 · Nachricht aus AK · Verwaltungsprozess
Wird ein deutlich mit „Berufung“ betitelter Schriftsatz eingereicht, kann dieser nicht in einen zulässigen Antrag umgedeutet werden, mit dem die Berufung zugelassen werden soll. Beide Rechtsbehelfe haben unterschiedliche Ziele (OVG Bremen 9.11.22, 2 LC 116/21, Abruf-Nr. 233788 ). Solange die Frist läuft, kann der Anwalt seinen Irrtum aber korrigieren.
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25.02.2023 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Kommt es bei der Übermittlung eines Schriftsatzes an ein Gericht zu technischen Störungen bei der Nutzung des beA und kann dadurch eine Frist auf diesem Weg nicht gewahrt werden, muss der Rechtsanwalt dem Gericht die Störung unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern gemäß § 130d S. 2 und 3 ZPO mitteilen (und die elektronische Übermittlung nachholen!). Eine Berufung auf diese technische Störung erst fünf Wochen später ist nicht mehr unverzüglich (BGH 15.12.22, III ZB 18/22, Abruf-Nr. ...
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24.02.2023 · Fachbeitrag aus AK · Klimaschutz
Einzelanwälte haben gegenüber großen Sozietäten den Vorteil, dass sie klima- und umweltfreundliche Entscheidungen selbst treffen und somit kurzfristig Einfluss auf ihren ökologischen Fußabdruck nehmen können. Steuert hingegen eine Großkanzlei um und ergreift Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit, kann sie deutlich mehr bewirken als ein Einzelkämpfer. Beiden ist gemeinsam, dass sie eine Strategie brauchen. Dazu sollten sie zunächst ermitteln, wie hoch ihre CO 2 -Emissionen sind. Diese ...
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23.02.2023 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Der Anwalt muss das Personal in seiner Kanzlei, das für die Versendung fristwahrender Schriftsätze über das beA zuständig ist, dahingehend anweisen, stets Erhalt und Inhalt der Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO zu kontrollieren (BGH 11.1.23, IV ZB 23/21, Abruf-Nr. 233790 ).
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22.02.2023 · Fachbeitrag aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Der Verteidiger kann die Rücknahme der per beA eingelegten Berufung wirksam per Telefax an das Gericht erklären. Nach dem OLG Karlsruhe besteht keine Pflicht zur Übermittlung der Erklärung gemäß § 32d S. 2 StPO als elektronisches Dokument.
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