06.01.2017 · Fachbeitrag aus AK · Sozialversicherung
Seit 1.1.15 hat (fast) jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Zum 1.1.17 wurde dieser erstmals erhöht – von 8,50 EUR auf 8,84 EUR brutto pro Stunde. Davon profitieren in der Kanzlei insbesondere Minijobber, wie Schreibkräfte u. Ä. Doch Vorsicht ist geboten, damit die Grenze zur Sozialversicherungspflicht nicht ungewollt überschritten wird.
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06.01.2017 · Fachbeitrag aus AK · Steuergestaltung Pkw (Teil 1)
Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind und auch bei der jährlichen Steuererklärung des Anwalts immer wieder interessant. In der folgenden Beitragsreihe erfahren Sie alles, was Sie rund ums Auto steuerlich wissen sollten und gestalten können.
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06.01.2017 · Fachbeitrag aus AK · Steuererklärungen
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hat der Gesetzgeber die Vorschriften zur Festsetzung des Verspätungszuschlags verschärft. Folgende Neuerungen sollten Sie daher zukünftig beachten.
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06.01.2017 · Fachbeitrag aus AK · Kanzleimietvertrag
Eine Heizkostenabrechnung darf nur wegen Mängeln gemindert werden, die mit der mangelnden Beheizbarkeit (zu niedrige Raumtemperatur) in
Zusammenhang stehen. So sieht es das OLG Dresden.
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05.01.2017 · Fachbeitrag aus AK · Prozessrecht
In Strafverfahren kann es bei einem vom Beschuldigten angestrebten Pflichtverteidigerwechsel zu Schwierigkeiten kommen. Die Instanzgerichte
lehnen den Wechsel häufig ab. Zwei obergerichtliche Entscheidungen aus neuerer Zeit zeigen jetzt, worauf man achten muss und wie ein einvernehmlicher Pflichtverteidigerwechsel zu erreichen ist.
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02.01.2017 · Fachbeitrag aus AK · Beratungshilfe
Einige Mandanten kümmern sich selbst um Beratungshilfe, bevor sie zum Anwalt gehen und legen ihm gleich den Berechtigungsschein des
Gerichts vor. Der Anwalt muss dann nicht mehr selbst den Antrag stellen. Aber: Ist der Berechtigungsschein schon älter, sollte das Kanzleipersonal genau hinschauen, wann genau und für welche Beratung er ausgestellt wurde.
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19.12.2016 · Fachbeitrag aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Das beA ist freigeschaltet. Sie können es nun bis zum 31.12.17 in Augenschein nehmen und testen. Die Erstanmeldung ist auch risikofrei, denn sie gilt ebenso wie der Versand nicht berufsbezogener Mitteilungen nicht als Erklärung der Empfangsbereitschaft. In der Testphase stehen wir Ihnen zur Seite: Ihre Fragen beantworten wir im beA-Forum.
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