22.03.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Vergütungsrecht
Die falsche Auslegung von Gebührenpositionen ist der „Klassiker“ einer Honorarberichtigung. Aber wo sind die Fehler bei den vertragszahnärztlichen Pflichten zur Aufbewahrung und Dokumentation und Einhaltung genehmigter Behandlungspläne im Bereich Honorar und Material- und Laborkosten zuzuordnen – bei sachlich-rechnerischer Richtigkeit oder Wirtschaftlichkeit der Behandlung? Das Landessozialgericht (LSG) Hamburg ordnet die Verstöße zu und zeigt Anforderungen auf, wenn es mal nicht ...
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22.03.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Verblendungsreparaturen können völlig unterschiedlich abgerechnet werden – je nach Art des Verblendungsmaterials und je nachdem, ob sie indirekt oder direkt bzw. innerhalb oder außerhalb der Verblendgrenzen durchgeführt wurden. Der folgende Praxisfall greift verschiedene Beispiele auf und erläutert die Abrechnung der unterschiedlichen Varianten bei einem GKV-Patienten.
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13.03.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Moderne Verfahren
Ist ein Zahn nur noch durch ein Inlay oder eine Krone zu retten, kostet das mindestens zwei Sitzungen beim Zahnarzt. Es geht aber auch anders – und zwar unter Einsatz des CEREC-Verfahrens. Mit diesem Verfahren kann die Behandlung in einer Sitzung durchgeführt werden. Lesen Sie nachfolgend anhand von Berechnungsbeispielen, was bei der Abrechnung bei GKV-Patienten zu beachten ist.
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13.03.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungstipp
Funktionelle Abformungen des Ober- bzw. Unterkiefers nach den GOZ-Nrn. 5180 und 5190 sind nicht nur bei der Herstellung von Total- oder Deckprothesen zur Ausformung des Ventilrandes angezeigt. Solche Abformungen können auch bei der Anfertigung von Teilprothesen mit einfachen gebogenen Halteelementen nach der Nr. 5200 GOZ oder Modellgussprothesen mit gegossenen Halte- und Stützelementen nach der Nr. 5210 GOZ notwendig und berechnungsfähig sein.
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22.02.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungstipp
Im Unterschied z. B. zur Vestibulum- oder Mundbodenplastik nach der Nr. 3240 GOZ enthält die Nr. 4120 (275 Punkte) keine vollständige Lappenplastik. Die Leistungsbeschreibung der Nr. 4120 umfasst vielmehr lediglich das Verlegen eines gestielten, bereits vorhandenen Schleimhautlappens. Nun findet sich in der Regel in der Mundhöhle kein präparierter Schleimhautlappen, den es nur noch zu verlegen gilt. Unter folgenden beiden Umständen ist die Nr. 4120 aber dennoch berechenbar.
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22.02.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungstipp
Ist es vor der eigentlichen Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung nach den Nrn. 5290/5300 GOZ möglich, zusätzlich die Abformung mit einem individuellen Löffel nach den Nrn. 5180/5190 GOZ zu berechnen? Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sieht darin eine unzulässige Doppelabrechnung, da die Abformung in der Regel Leistungsbestandteil der Nrn. 5290/5300 ist und somit gegen § 4 Abs. 2 GOZ verstößt. Jedoch gebe es Ausnahmen.
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22.02.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisverwaltungssysteme
In den letzten Jahren wurden etliche Feststellungscodes (FC) der Abrechnungsmodule geändert (siehe auch AAZ 01/2019, Seite 3 ff., und AAZ 02/2019, Seite 10 ff.). Dabei ist der Trend festzustellen, dass zunehmend die Feststellungen des Praxisverwaltungssystems (PVS) eine Übermittlung des Abrechnungsfalls verhindern. In diesem abschließenden Teil 3 stehen weitere aktuelle Feststellungscodes auf Fallebene im Zusammenhang mit Laborleistungen sowie weitere leistungsbezogene Feststellungscodes aus ...
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22.02.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Die Abrechnung von Zahnentfernungen gehört zur Praxis-Routine. Dennoch werden in diesem Bereich die Abrechnungsmöglichkeiten regelmäßig nicht voll ausgeschöpft. Zudem kommt es immer wieder zu Fehlberechnungen, da Abrechnungsbestimmungen nicht beachtet oder nicht richtig interpretiert werden. Der folgende Beitrag zeigt die unterschiedlichen Berechnungsmöglichkeiten auf.
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22.02.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Das Wiedereingliedern von Kronen und Brücken gehört zu den Leistungen, die in jeder Zahnarztpraxis regelmäßig erbracht werden. Bei der Abrechnung dieser Fälle tauchen jedoch sehr häufig Fragen auf. Wie die Wiedereingliederungen von Kronen und Brücken verschiedenster Art bei einem GKV-Patienten berechnet werden, erläutert dieser Praxisfall.
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22.02.2019 · Fachbeitrag aus AAZ · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Frage : „In unserem KZV-Bereich werden im Rahmen der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit von PAR-Fällen in aller Regel sämtliche PAR-Leistungen inklusive der konservierend-chirurgischen Nebenleistungen komplett gestrichen, was fast immer mit hohen Regressforderungen einhergeht. Gibt es zahnarztfreundliche Urteile oder Bestimmungen, die das ‚Alles-oder-nichts-Prinzip‘ in der PAR-Behandlung verneinen? Das heißt: Wenn nur ein einziger Bestandteil aus den PAR-Richtlinien nicht erfüllt (z. B.
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