18.11.2024 · Nachricht aus AAZ · Zahntechnik
Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben zum 01.01.2025 neue Vergütungssätze für zahntechnische Leistungen nach § 57 Abs. 2 SGB V vereinbart. Dies teilte die KZBV am 11.11.2024 mit (Rundschreiben inkl. Preisliste online unter iww.de/s11959 ).
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08.11.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Die Neuversorgung mit Zahnersatz bei zahnlosen Kiefern kann bei Defekten im Kiefer eine Weichteilstütze erfordern. Welche medizinischen Ursachen können bestehen und wie sind diese Maßnahmen berechenbar?
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07.11.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Schienen
Im Zuge der Reglementierung und Einschränkung durch den Honorarverteilungsmaßstab ist jede einzelne Leistung kritisch zu hinterfragen.
Für die Schienung eines gelockerten Frontzahns nach BEMA-Nr. K4 erhält eines Zahnarztpraxis durchschnittlich 13,20 Euro. Daher ist zu überprüfen, wann, wie und ob die Leistung überhaupt erbracht werden soll.
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30.10.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Terminhinweis
Nach den Vorgaben der G-BA-Behandlungsrichtlinie sind endodontische Behandlungen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als Sachleistung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung berechnungsfähig. Welche das sind und welche regulären und analogen Leistungen nach BEMA und GOZ für endodontische Maßnahmen betriebswirtschaftlich mit Materialintegration abrechenbar sind, darum geht es in dem Webinar aus der Reihe „Abrechnungspraxis“ am Freitag, 08.11.2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr.
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22.10.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Kieferorthopädie
Kieferorthopädische (KFO-)Behandlungen sollen nach den KFO-Richtlinien (online iww.de/s11252 ) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht vor Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels, im späten Wechselgebiss, begonnen werden. Doch bevor eine solche aufwendige Behandlung erfolgt, gibt es Möglichkeiten, mit kieferorthopädischen Einzelmaßnahmen Zahnstellungsfehler und Bissanomalien zu verhindern oder ihren Behandlungsbedarfsgrad abzuschwächen. Dieser Beitrag widmet sich der Beseitigung ...
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21.10.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Kieferorthopädie
Bevor Kinder und Jugendliche mit aufwendigen kieferorthopädischen Maßnahmen behandelt werden, ist es möglich, Zahnstellungsfehler und Bissanomalien zu verhindern oder ihren Behandlungsbedarfsgrad abzuschwächen. Neben der Beseitigung von „Habits“ (Abruf-Nr. 50203548 ) gehören dazu das Offenhalten von Lücken und andere Maßnahmen.
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16.10.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Zum 01.01.2025 kommt das EU-weite Amalgamverbot (AAZ 08/2024, Seite 5 f.) Wie die KZBV per Rundschreiben mitteilt (online iww.de/s11800 ), hat der Bewertungsausschuss die Versorgung mit Füllungen neu geregelt. Die zugehörige BEMA-Nr. 13 wurde leicht aufgewertet, einzelne Unterpositionen wurden gestrichen. Zur Umsetzung informiert AAZ in einem Folgebeitrag.
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15.10.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Terminhinweis
Der Fachkräftemangel in der Zahnarztpraxis führt dazu, dass immer weniger ausgebildete ZFA oder ZMV zur Verfügung stehen. Das macht die Ausbildung von Kollegen der Assistenz oder fachfremden Quereinsteigern für das Praxisteam unverzichtbar. Zudem erlernen Zahnärzte an den Universitäten keine Abrechnung, was ein absolutes „No Go“ ist, geht es doch um die wirtschaftliche Ausrichtung der Praxis!
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14.10.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Seit dem 01.07.2021 gilt die aktuelle PAR-Richtlinie. Sie hat Zahnarztpraxen zwar neue Abrechnungspotenziale eröffnet, aber auch zahlreiche Fragen aufgeworfen (vgl. AAZ-Sonderausgaben online unter den Abruf-Nrn. 47715640 , 48023542 , 49030380 und 50044065 ). Daran hat sich auch in den mehr als zwei Jahren, die die Richtlinie nun in Kraft ist, kaum etwas geändert. Der Teufel steckt oft im Detail: Ein häufiges Ärgernis für Zahnarztpraxen sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die zu ...
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14.10.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Frage: „Bei einem gesetzlich versicherten Patienten wurde im Fremdlabor an der Modellgussprothese ein CEKA-Anker aktiviert. Ich würde dafür die Nr. 5090 GOZ und den Festzuschuss 6.1 ansetzen wollen. Oder sehen Sie eine andere Abrechnungsmöglichkeit?“
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