01.11.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Ich habe eine Frage zu Stiftkronen: Wenn ich eine Krone mit einem fest angelöteten Stift herstelle und einsetze, kann ich doch meines Erachtens auch die Bema-Position 18 (Stiftaufbau) berechnen. Oder etwa nicht?“
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Bitte teilen Sie mir mit, ob für die Politur einer Composite-Füllung - Füllung und Politur in einer Sitzung - die GOZ-Nr. 203 abrechenbar ist.“
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Euro-Umstellung
Die Umstellung auf den Euro zum 1. Januar 2002 wird auch in Zahnarztpraxen einigen Aufwand verursachen. Insbesondere sind in der Übergangsphase einige abrechnungstechnische Details zu berücksichtigen sowie neue Vordrucke zu nutzen. Worauf der einzelne Zahnarzt in diesem Zusammenhang zu achten hat, haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Rundschreiben an die KZVen vom 4. Oktober festgelegt. Ziel des Rundschreibens ist es, ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Sechste Gebührenanpassungsverordnung
Eine Empfehlung des Finanzausschusses der Länder hatte zwischenzeitlich großes Unverständnis auf Seiten der Zahnärzte hervorgerufen: Statt der von der Bundesregierung zum 1. Januar 2002 bereits gebilligten Anhebung der Privathonorare für Ost-Zahnärzte von 86 auf 90 Prozent des West-Niveaus hatte der Ausschuss vorgeschlagen, lediglich auf 88 Prozent des West-Niveaus zu erhöhen.
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Recht
Schwer aufgelaufen mit ihrer restriktiven Erstattungspraxis ist eine Privatversicherung vor dem Landgericht Memmingen. Das Gericht hat mit Urteil vom 16. August 2001 (Az: 3 O 1179/99) der Klage eines Privatpatienten, bei dem eine umfangreiche Gebisssanierung durchgeführt wurde, in allen Punkten stattgegeben. Streitig waren die Berechnung von Materialkosten, von zahntechnischen Laborkosten sowie von Keramikverblendschalen, Keramikeckzahnaufbauten und Keramikteilkronen. Die Krankenkasse wurde ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Unter der Bema-Nr. 24 werden Maßnahmen zum Wiedereinsetzen bzw. zur Reparatur definitiver Kronen ebenso abgerechnet wie das Abnehmen und Wiederbefestigen provisorischer Kronen und Brücken. Dies erstaunt einigermaßen, weil es sich bei den Leistungen nach den Nrn. 24 a und b um etwas grundsätzlich anderes handelt als bei derjenigen nach der Nr. 24 c. Im Folgenden werden daher die wesentlichen Abrechnungsbestimmungen der einzelnen Unternummern der Gebührenziffer 24 getrennt erläutert.
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
In dieser Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ setzen wir die Besprechung der Abrechnung von chirurgischen Leistungen fort, bei denen die zu beachtenden Bestimmungen zwischen Bema und GOZ zum Teil erheblich differieren. Auf Maßnahmen, die bei Kassen- und Privatpatienten analog abzurechnen sind, gehen wir dabei bewusst nicht ein. Ebenso verzichten wir auf die Auflistung zusätzlich ansetzbarer Gebührenpositionen, vor allem auf Nachbehandlungsleistungen, denen wir in der Ausgabe 6/2001 bereits ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Im Gegensatz zum Bema, in dem der Leistungstext zur Nr. 54 b (WR 2) „Wurzelspitzenresektion an einem Seitenzahn“ lautet, ist bei der analogen GOZ-Position 312 von der „Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn“ die Rede. Das bedeutet, dass die Nr. 312 nicht pro Zahn, sondern je resezierte Wurzelspitze abgerechnet werden kann.
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01.10.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Fallbeispiel
Im heutigen Behandlungsfall geht es um einen jugendlichen Patienten, bei dem eine Fissurenversiegelung durchgeführt werden muss. Wie die entsprechenden Leistungen inklusive der anfallenden Begleitleistungen sowohl in der Kassen- als auch in der Privatabrechnung in Ansatz gebracht werden können, haben wir in der folgenden Tabelle gegenübergestellt. Anschließend wird die Abrechnungsweise erläutert.
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01.10.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Wir hätten gern eine Auskunft über die Abrechnung der GOZ-Nr. 202 (Exkavieren und temporärer Verschluss einer Kavität, als selbstständige Leistung). Eine private Krankenkasse will diese Position nur für eine provisorische Füllung im Notdienst erstatten, nicht aber, wenn in nachfolgender Sitzung eine Wurzelkanalbehandlung oder die Versorgung mit einem Inlay vorgesehen ist. Müssen wir dies so akzeptieren?“
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