01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Im Gegensatz zu den nach der Bema-Nr. 20 abzurechnenden Einzelkronen handelt es sich bei den Kronen nach der Nr. 91 um Kronen im Zusammenhang mit fest sitzenden oder abnehmbaren Brücken oder um solche, die - unter Verwendung von komplizierten Verbindungsvorrichtungen - der Verankerung partieller Prothesen dienen. Zwar haben sie exakt dieselbe Bewertung wie die Kronen nach der Nr. 20, dennoch gibt es klare Bestimmungen, wann für eine Krone die Nr. 91 anzusetzen ist.
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Oberlandesgericht Düsseldorf
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 21. Dezember 2000 (Az: 8 U 4/99) eine für Zahnärzte sehr positive und wichtige Entscheidung gefällt. Das Gericht erkannte eine abweichende Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ als wirksam an, obwohl die vereinbarten Leistungen in ein Formblatt eingetragen wurden.
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Bei einem Patienten habe ich an den Zähnen 46 und 47 die Wurzelspitzen reseziert und eine große Zyste entfernt, die histologisch untersucht wird. Auf Grund der Größe des Defektes habe ich aus der Kinnregion autologen Knochen transplantiert. Der Patient war finanziell nicht in der Lage, Knochenersatzmaterialien zu bezahlen. Kann ich außer der von der KZV bestätigten Position Ä 177 noch eine ‘SMS’ oder ‘Pla 2’ abrechnen? Immerhin wurde das Vestibulum etwas verlängert und ...
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Fallbeispiel
Im heutigen Fallbeispiel wird eine Versorgung mit Einzelkronen und Einlagefüllungen dargestellt. Wie die entsprechenden Leistungen sowohl in der Kassen- als auch in der Privatabrechnung berechnungsfähig sind, haben wir in der folgenden Tabelle gegenübergestellt. Anschließend wird die Abrechnungsweise erläutert.
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Nach § 2 GOZ darf jeder Zahnarzt die Höhe der Vergütung nach seinem Ermessen individuell vereinbaren. Das war ursprünglich nur für besondere Behandlungen gedacht, gewinnt aber zunehmend auch für ganz „normale“ Behandlungen an Bedeutung. Die Vereinbarung nach § 2 GOZ ist nämlich die einzige „Gestaltungsmöglichkeit“, sich der qualitätsfeindlichen Honorarbegrenzung des § 5 zu entziehen und ein angemessenes - an gestiegene Kosten und/oder höheren Aufwand angepasstes - Honorar ...
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
90 Veränderung der Kieferhaltung mittels Bissführungsplatte
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Bei der Abrechnung von Brückenversorgungen bestehen zwischen Bema und GOZ Gemeinsamkeiten, aber auch erhebliche Unterschiede, die sowohl provisorische als auch definitive Brücken betreffen.
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Bema-Umstrukturierung
Laut Gesetzesvorgabe hätte der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen den Bema entsprechend einer „ursachengerechten, zahnersatzschonenden und präventionsorientierten Versorgung“ eigentlich bis zum Ende des Jahres 2001 überarbeiten und neu vereinbaren müssen. Hiervon kann zwar noch längst nicht die Rede sein. Aber immerhin: In Sachen Bema-Umstrukturierung tut sich nunmehr etwas.
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Mir ist bekannt, dass eine provisorische Krone, die unmittelbar an ein provisorisches Brückenglied angrenzt, nach der GOZ-Nr. 512 anstelle der Nr. 227 berechnet werden muss. Wie ist es nun, wenn bei der Brückenversorgung nur die Pfeilerzähne provisorisch versorgt werden, nicht aber die Zahnlücke provisorisch versorgt wird? Kann man dann die höher bewertete Nr. 227 ansetzen?“
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Die Behandlung einer Druckstelle besteht aus zwei Schritten: Zum einen wird der Prothesenrand an der entsprechenden Stelle gekürzt, zum anderen bringt man auf den entzündeten Schleimhautbereich eine lindernde Salbe auf. Diese beiden Maßnahmen können bei Privatpatienten nach Eingliederung der Prothese ohne Einhaltung einer Wartefrist nach den GOZ-Nrn. 403 - für das Abschleifen - und 402 - für die medikamentöse Behandlung - berechnet werden.
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