01.03.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Bei der Abrechnung totaler Prothesen bestehen zwischen Bema und GOZ keine gravierenden Unterschiede: Beide Gebührenordnungen verfügen über Positionen für die OK- bzw. UK-Totalprothese sowie für die zugehörigen Funktionsabformungen. Die Abweichungen liegen in Details - diese zu kennen, ist allerdings sinnvoll und lohnend.
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01.03.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Bei einem zehnjährigen Patienten habe ich nach einem Frontzahntrauma die gelockerten Zähne 11 und 21 mit Hilfe einer laborgefertigten Tiefziehschiene ‘geschient’. Wie kann eine solche Behandlung im Rahmen der GKV abgerechnet werden?“
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01.03.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührenabrechnung
Frage: „Ein über die Mutter privat versichertes Kind, das in der Schule einen Unfall mit der Folge einer Fraktur eines oberen Schneidezahnes erlitt, wurde in unserer Praxis behandelt. Die Berechnung der erforderlichen Maßnahmen haben wir nach den Positionen der GOZ vorgenommen.
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Fallbeispiel
Nachfolgend befassen wir uns mit der Berechnung einer systematischen PAR-Behandlung. Die in der folgenden Tabelle dargestellten Abrechnungsmöglichkeiten werden anschließend erläutert.
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Wie rechnet man die GOZ-Nr. 232 ab? Geht dies nur in Verbindung mit einem Eigenbeleg?“
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat sich mit den zuständigen Bundesministerien (Verteidigung, Inneres und Familie) auf eine bessere Vergütung der zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten geeinigt: Zum 1. April 2002 werden die Punktwerte erhöht. Die neuen Punktwerte orientieren sich an dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte des Jahres 2001 (2,5 Prozent). Sie gelten bis zum 31. Dezember 2002.
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Es gibt Einschleifmaßnahmen, die eindeutig unter der GOZ-Nr. 403 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich) zu berechnen sind. Für andere wiederum ist eindeutig die Nr. 404 (Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung) anzusetzen. Daneben kommen aber auch Schleifmaßnahmen vor, die ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Landgericht Dortmund
Ebenso wenig lässt sich aus dem Wortlaut der Nr. 905 GOZ erkennen, dass Sekundärteile nur solche sein sollen, die definitiv im Mund des Patienten verbleiben und den Zahnersatz tragen. Auch stellt das Ein- und Ausschrauben der Sekundärteile im Rahmen der implantologischen Erstversorgung eine selbstständige zahnärztliche Leistung dar. Soweit sich aus dem Gebührenverzeichnis nichts anderes ergibt, ist regelmäßig davon auszugehen, das jede im Gebührenverzeichnis enthaltene Nummer neben ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Bei einem Patienten musste aufgrund eines Unfalls der Zahn 12 entfernt werden. Nach einer Abheilungszeit von sechs Wochen soll eine Brücke angefertigt werden. Die provisorische Brücke 13 - 11 haben wir mittels einer Tiefziehschiene im Eigenlabor hergestellt. Können wir dafür nur die Nr. 19b plus Materialkosten berechnen oder gibt es noch andere Möglichkeiten?“
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Bei der Berechnung partieller Prothesen bestehen zwischen Bema und GOZ erhebliche Unterschiede. Mehr noch: Man kann sogar sagen, dass der GOZ hier ein ganz anderer Denkansatz zu Grunde liegt. Während der Bema gewissermaßen eine Grundgebühr - die Nr. 96 - enthält, die bei jeder herausnehmbaren Teilprothese zum Tragen kommt und bei aufwendigerer Gestaltung - mit Metallbasis und komplizierten Halte- und Stützelementen - durch weitere Gebührenziffern ergänzt wird, beruht die Berechnung nach ...
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