01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
90 Veränderung der Kieferhaltung mittels Bissführungsplatte
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Bei der Abrechnung von Brückenversorgungen bestehen zwischen Bema und GOZ Gemeinsamkeiten, aber auch erhebliche Unterschiede, die sowohl provisorische als auch definitive Brücken betreffen.
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Bema-Umstrukturierung
Laut Gesetzesvorgabe hätte der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen den Bema entsprechend einer „ursachengerechten, zahnersatzschonenden und präventionsorientierten Versorgung“ eigentlich bis zum Ende des Jahres 2001 überarbeiten und neu vereinbaren müssen. Hiervon kann zwar noch längst nicht die Rede sein. Aber immerhin: In Sachen Bema-Umstrukturierung tut sich nunmehr etwas.
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Mir ist bekannt, dass eine provisorische Krone, die unmittelbar an ein provisorisches Brückenglied angrenzt, nach der GOZ-Nr. 512 anstelle der Nr. 227 berechnet werden muss. Wie ist es nun, wenn bei der Brückenversorgung nur die Pfeilerzähne provisorisch versorgt werden, nicht aber die Zahnlücke provisorisch versorgt wird? Kann man dann die höher bewertete Nr. 227 ansetzen?“
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Die Behandlung einer Druckstelle besteht aus zwei Schritten: Zum einen wird der Prothesenrand an der entsprechenden Stelle gekürzt, zum anderen bringt man auf den entzündeten Schleimhautbereich eine lindernde Salbe auf. Diese beiden Maßnahmen können bei Privatpatienten nach Eingliederung der Prothese ohne Einhaltung einer Wartefrist nach den GOZ-Nrn. 403 - für das Abschleifen - und 402 - für die medikamentöse Behandlung - berechnet werden.
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührenabrechnung
Frage: „Wie wird die Anwendung des Vector-Systems bei Kassen- und Privatpatienten abgerechnet?“
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührenabrechnung
Frage: „Ein Patient hat Schwierigkeiten mit seiner Erstattungsstelle. Er hat mich daher um meinen Rat gebeten, wie er sich gegenüber dieser am besten verhalten kann. Ich habe ihn daraufhin dazu telefonisch beraten. Kann ich dafür die Nr. Ä 1 in Ansatz bringen?“
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01.12.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Leistungen im Zusammenhang mit der systematischen Parodontalbehandlung werden bei Kassenpatienten - mit Ausnahme der erforderlichen Anästhesien - über den PAR-Status beantragt und abgerechnet. Da dieser - vor allem, was die einzelnen Leistungen betrifft - schon lange nicht mehr zeitgemäß ist, wird seine Überarbeitung seit vielen Jahren gefordert. Wann dies geschehen wird, ist jedoch zum momentanen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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01.12.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Reicht es zur Berechnung der Bema-Nr. 101 a/b aus, dass ein Kiefer
stark atrophiert ist und eventuell noch Extraktionswunden vorhanden sind, oder
müssen große Defekte (angeboren, unfallbedingt oder durch große chirurgische Eingriffe wie Tumoroperationen entstanden) vorhanden sein?“
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01.12.2001 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Der Leistungstext zur GOZ-Nr. 400 lautet: „Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt“.
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