01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Die Versorgung kariöser Frontzahndefekte gehört in jeder zahnärztlichen Praxis zu den Routinebehandlungen. Dennoch gibt es auf diesem Sektor abrechnungstechnische Raffinessen, aber auch Fallstricke, die man kennen sollte. Deshalb beschäftigen wir uns in der heutigen Ausgabe mit einem derartigen Behandlungsfall, anhand dessen wir die relevanten Bema- und GOZ-Bestimmungen gegenüberstellen und erläutern.
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Ist es bei der Rechnungsstellung von Verlangensleistungen nach § 2 Abs. 3 GOZ immer erforderlich, den Leistungsinhalt der einzelnen Maßnahmen in Gebührennummern aufzuführen, oder ist es auch korrekt, den entsprechenden Betrag - beispielsweise beim Bleaching - pauschal anzugeben?“
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührenabrechnung
Frage: „Sowohl im Bema- als auch im GOZ-Bereich enthält der Leistungstext der Wurzelfüllung (Bema-Nr. 35 bzw. GOZ-Nr. 244) den Zusatz ‘. einschließlich temporärem bzw. provisorischem Verschluss’. Was genau beinhaltet dieser Zusatz? Wo ist bei einem Zahn, der im Anschluss an die endodontische Behandlung überkront werden soll, die Abgrenzung zwischen provisorischem Verschluss und Aufbaufüllung zu ziehen?“
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Kann neben den GOZ-Nrn. 100 bzw. 101 eine der Positionen Ä 1 oder 001 berechnet werden?“
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Wie werden Friktionsstifte bei Teleskopkronen abgerechnet?“
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührenabrechnung
Frage: „Wir haben folgendes Problem mit unserer KZV: Für einen Kassenpatienten haben wir eine OK-Kombinationsversorgung aus Nichtedelmetall mit drei Teleskopkronen angefertigt. Ein Teleskop haben wir privat, die anderen zwei über den Heil- und Kostenplan abgerechnet. Nun musste man wegen fehlender Eigenfriktion der Teleskope Retentionshilfen einbauen. Diese Federbolzen werden von der KZV als Verbindungselement gewertet und auf der Laborrechnung moniert. Ist das richtig?“
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Zahlreiche Anfragen, die unsere Redaktion erreichen, zeigen, dass es immer wieder dieselben Probleme sind, die unseren Lesern zu schaffen machen bzw. bei denen sie sich über die korrekte Abrechnung unschlüssig sind. Dies nehmen wir zum Anlass, in einer Serie besonders häufige Abrechnungsfehler aufzuzeigen und zu kommentieren.
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Die totale Prothese stellt neben der abnehmbaren Brücke die einzige Form herausnehmbaren Zahnersatzes dar, bei der die Bema-Nr. 96 nicht zum Ansatz kommt. Die Nr. 97 umfasst die gesamte Anfertigung vom anatomischen Abdruck über die Relationsbestimmung bis hin zur Eingliederung und zu eventuell notwendigen Nachkontrollen.
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Kann die Entfernung parapulpärer Stifte mit der GOZ-Position 230 abgerechnet werden?“
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Die GOZ enthält nur zwei Gebührennummern für partielle Prothesen: die Nr. 520 für eine Kunststoff- und die Nr. 521 für eine Modellgussprothese. Daneben ist für jeden Sattel die Nr. 507 berechenbar, so dass eine umfangreiche Prothese höher bewertet wird als eine kleine mit vielleicht nur einem einzigen Sattel.
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