01.03.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage:
„Kann man für das Setzen eines intrakanalären Wurzelstiftes im Zusammenhang mit dem Aufbau eines frakturierten Zahnes durch einen Eckenaufbau die Bema-Nr. 16 abrechnen, oder fällt die Leistung unter die Nr. 18 a?“
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01.03.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassen- und Privatabrechnung
Im zehnten Teil unserer Beitragsserie erläutern wir anhand einer Gegenüberstellung von Kassen- und Privatabrechnung die unterschiedliche Abrechnungsweise endodontischer Leistungen. Dabei gehen wir nicht auf die - bereits mehrfach kommentierten - Indikationen nach den Bema-Richtlinien ein, die gegebenenfalls Anlass sein können, eine endodontische Behandlung - speziell bei Molaren - nicht als Vertragsleistung durchzuführen, sondern mit dem Patienten eine Berechnung auf Basis der GOZ zu ...
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Ein Problem, das vielfach Schwierigkeiten bereitet, ist die Zuordnung der Resektion von Alveolarknochen zu den Bema-Nrn. 46 (XN), 58 (KnR) und 62 (Alv). Grund für uns, das Problem einmal etwas näher zu beleuchten. Die Leistungsbeschreibungen der drei Abrechnungspositionen lauten:
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Dass ein Zahnarzt gezwungen ist, eine nicht zu Ende geführte prothetische Versorgung abzurechnen, weil der Patient nicht mehr zur Weiterbehandlung erscheint, kommt in der Praxis nicht allzu häufig vor. Da die dabei zu beachtenden Bestimmungen den meisten Zahnärzten aus diesem Grund nicht geläufig sind, stellen wir sie anhand eines konkreten Fallbeispiels dar. Dabei verzichten wir der gebotenen Kürze wegen bewusst auf eine ausführliche Darstellung der vor einer derartigen Rehabilitation ...
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Wie ist das Aktivieren eines Ceka-Ankers an einer älteren Prothese beim Kassenpatienten zu berechnen? Löst dies einen Festzuschuss aus?“
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Im Notdienst haben wir bei einigen Patienten gelöste provisorische Kronen und Brücken wiederbefestigt. Was können wir dafür abrechnen?“
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Seit der Bema-Umstrukturierung zum 1. Januar 2004 darf der Zahnarzt im Rahmen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit auf GOÄ-Leistungen zurückgreifen, sofern sie eindeutig zur Ausübung der Zahnheilkunde gehören, jedoch im Bema nicht beschrieben sind. Bisher waren ihm zu diesem Zweck gemäß Nr. 3 der Allgemeinen Bema-Bestimmungen folgende GOÄ-Abschnitte geöffnet (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 9/2004, S. 8 ff.):
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp GOZ
Der Leistungstext der GOZ-Nr. 800 lautet: „Befunderhebung des stomatognathen Systems nach vorgeschriebenem Formblatt. Die Leistung nach der Nummer 800 umfasst folgende zahnärztliche Leistungen: prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule, klinische Reaktionstests (zum Beispiel Resilienztest, Provokationstest). Neben der Leistung nach der Nummer 800 ist eine ...
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatleistungen bei Kassenpatienten, Teil 6
In den ersten fünf Teilen („Abrechnung aktuell“ Nrn. 9/2005 bis 1/2006) haben wir bereits viele Privatleistungen bei Kassenpatienten vorgestellt. In diesem Beitrag befassen wir uns mit weiteren Maßnahmen, die keine Vertragsleistungen darstellen und Kassenpatienten daher privat nach Maßgabe der GOZ in Rechnung gestellt werden müssen.
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse beim Zahnersatz
Eine erste Übersicht der am 21. Dezember beschlossenen Änderungen war dem Januar-Heft von „Abrechnung aktuell“ zu entnehmen. Sie werden gültig, wenn das Bundesgesundheitsministerium sie innerhalb der zweimonatigen Frist nicht beanstandet. Sie werden dann im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am Tag danach in Kraft. Allerdings ist eine Beanstandung unwahrscheinlich. Es folgen die Erläuterungen der Beschlüsse.
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