01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Bitte teilen Sie mir mit, wie ich den folgenden Behandlungsfall abrechnen kann: OK partielle Modellgussprothese, UK Stegprothese 32-42-44 (Implantate 32,42,44) bei einem stark atrophierten Kiefer. Die Prothese ist 13 Jahre alt. Es sollen die Stegversorgung auf den Implantaten sowie die Prothese erneuert werden. Außerdem ist eine Metallbasis geplant.“
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Zysten, die vom Zahnsäckchen eines noch nicht durchgebrochenen Zahnes ausgehen, kommen am häufigsten an Weisheitszähnen vor. Daneben ist auch der eine oder andere verlagerte Zahn hin und wieder Ursache einer derartigen Hohlraumbildung im umgebenden Knochen. Die Entfernung eines solchen Zahnes mit Ausschälung der Zyste ist Thema unseres Fallbeispiels.
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Füllungstherapie
Frage:
„Kann man neben einer Milchzahnkrone nach der Bema-Nr. 14 in derselben Sitzung eine Füllung nach einer der Bema-Nrn. 13 c oder 13 d abrechnen?“
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Ein Patient erhält eine neue UK-Modellgussprothese mit einem neuen Stegreiter zwischen den vorhandenen Kronen 33, 43 (dies sind die beiden Restzähne), wobei der ebenfalls vorhandene Steg belassen wird. Im Oberkiefer hat der Patient eine funktionsfähige Totalprothese. Wie sehen Therapieplanung und Abrechnung aus? Auf welchen Festzuschuss hat der Patient Anspruch?“
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Die Ermittlung der Festzuschüsse und die Berechnungsgrundlage zu Suprakonstruktionen führen in der Praxis offensichtlich immer wieder zu Problemen. Die Befunde der Befundklasse 7 sind maßgeblich, wenn die Erneuerung oder Wiederherstellung von Kronen, Brücken und Prothesen auf Implantaten (Suprakonstruktionen) erforderlich ist. Suprakonstruktionen sind grundsätzlich als andersartiger Zahnersatz einzustufen. Von dieser Regelung sehen die Zahnersatz-Richtlinien inNr. 36 a und b Ausnahmen vor.
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Wurzelkanalbehandlung
Frage:
„In die Praxis kam eine Patientin mit einer lockeren Füllung. Nach deren Entfernung war die Pulpa punktförmig eröffnet. Es wurde Ledermix mit Harvard provisorisch gelegt. Die Patientin bekam einen Termin zur Wurzelkanalbehandlung. Kann ich f ür die vorübergehende Überkappung eine ‚P‘ abrechnen?“
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Recht
Die Zahl der Patienten, die eine Zusatzversicherung abschließen, hat stark zugenommen. Hier ist auch die Zahnarztpraxis gefordert, denn die Versicherungen verlangen Auskünfte zum Zustand des Gebisses. Die Aufnahmeformalitäten sind jedoch unterschiedlich: Einige Versicherungen haben „einfache“ Anamnesebögen, die nur ein bis zwei Fragen enthalten - zum Beispiel welche Zähne fehlen oder wie alt der vorhandene Zahnersatz ist. Aber auch umfangreiche Anamnesebögen kommen vor.
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Par-Behandlung, Teil 2
In „Abrechnung aktuell“ Nr. 12/2006 hatten wir aufgezeigt, wie unter Berücksichtigung der Behandlungs-Richtlinien und der Bema-Leistungsbeschreibungen die Erstdiagnostik, die Vorbehandlung und die Initialtherapie einer Par-Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung systematisch durchgeführt und korrekt abgerechnet wird. Im zweiten Teil befassen wir uns mit der Erstellung des Par-Status, der Beantragung bei der Krankenkasse, der Par-Therapie sowie den Nachsorgemaßnahmen.
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Entscheiden Sie sich bei der Abrechnung der folgenden Behandlungssituationen für eine der angegebenen Bema- bzw. GOZ-Nummern, wobei auch beide oder keine der angegebenen Möglichkeiten zutreffend sein können. Lesen Sie nicht gleich die Erläuterung durch, sondern versuchen Sie, selbstständig die korrekte Lösung zu finden. Zusätzlich ansatzfähige Gebührennummern, die mit dem zur Debatte stehenden Sachverhalt nichts zu tun haben, haben wir der Übersichtlichkeit halber weggelassen.
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Funktionsanalyse/-therapie
Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen nach den GOZ-Nr. 800 ff. können gemäß § 28 SGB V grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Das heißt, dass sie auf keinen Fall auf der Anlage 2 des Heil- und Kostenplans aufgeführt werden dürfen. Gemäß der Anlage 3 zum BMV-Z/Anlage 4 EKV-Z ist der Teil 2 nur für diejenigen GOZ-Nummern zu verwenden, die aufgrund einer gleich- oder andersartigen Versorgung entstehen.
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