01.09.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp GOZ
Die GOZ-Nr. 517 ist für jede Abformung mit individuellem oder individuell an den Patientenmund angepasstem Löffel berechenbar. Ein möglicher Grund, sich eines individuellen Löffels zu bedienen, ist eine außergewöhnliche Kieferform, die die Verwendung eines Konfektionslöffels nicht zulässt. Ein anderer Grund ist die Notwendigkeit spezieller Abformungen - wie zum Beispiel eines Fixationsabdrucks über Gussteile.
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse beim Zahnersatz
Die Hotline der KZVen wird häufig bei Erneuerungen oder Wiederherstellungsmaßnahmen von Teleskoparbeiten in Anspruch genommen. Hier gibt es insbesondere Unsicherheiten im Bezug auf die Befundzuordnung und die Einstufung zur Regel- oder gleichartigen Versorgung.
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Verfolgt man die Prüfverfahren der diversen KZVen über einen längeren Zeitraum, so fällt auf, dass es im Wesentlichen immer wieder dieselben Beanstandungen sind, die letztlich zu Regressen führen. Diesen Abrechnungsfehlern liegen irrtümliche Annahmen zugrunde, die scheinbar nicht auszumerzen sind. Dies nehmen wir zum Anlass für eine Beitragsreihe, in der wir besonders häufige Irrtümer im Hinblick auf die Kassenabrechnung nach Bema auflisten und kommentieren.
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Wir haben bei einem Privatpatienten Pfeiler für Brücken nur provisorisch präpariert. Da die endgültige Versorgung erst nach einer längeren, durch eine zwischenzeitliche Behandlung bedingten Unterbrechung erfolgt, haben wir Teilleistungen nach den GOZ-Nrn. 224 und 506 berechnet. Die private Versicherung des Patienten lehnt die Erstattung jedoch ab. Ist sie damit im Recht?“
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Wie berechne ich das Wiedereinsetzen eines Provisoriums (Inlay, Krone oder Brücke) im Notdienst, sowohl beim Kassen- als auch beim Privatpatienten?“
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Vorsorge
Frage:
„Ein Patient war im Dezember 2006 zur Vorsorgeuntersuchung in der Praxis. Wir haben diese nach Bema-Nr. 01 durchgeführt und im Bonusheft eingetragen. Im März 2007 wollte er erneut die Kontrolluntersuchung wahrnehmen. Hier ist es laut Bema-Nr. 01 nicht möglich, diese erneut abzurechnen. Falls der Patient nun im Jahr 2007 nicht mehr unsere Praxis zur Kontrolluntersuchung aufsucht, stellt sich die Frage, ob der Bonus für das Jahr 2007 trotzdem erfüllt worden ist.“
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Immer mehr Praxen bieten kieferorthopädische Leistungen an, denn diese sind nicht auf Kieferorthopäden beschränkt. Allerdings sind die Indikationen für Kfo-Behandlungen bei Kassenpatienten durch das KIG-System (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) stark eingeschränkt.
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