01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp Bema
Die Bema-Nr. 02 („Hilfestellung bei Ohnmacht oder Kollaps“) wird selten abgerechnet. Falls dies aber doch mal der Fall ist, sollte man auf folgende Besonderheit achten: Die zur Nr. 02 vereinbarte Abrechnungsbestimmung („Neben der Nr. 02 ist für dieselbe Sitzung die Nr. Ä1 nicht berechnungsfähig“) spielt vor allem in der ersten Sitzung eines neuen Quartals eine Rolle, in der - unter Berücksichtigung der 18-Tage-Regel - neben einer Sonderleistung eine Beratung nach der Nr. Ä1 ...
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Zur Vorbereitung einer umfassenden Novellierung der GOZ hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Juli 2004 eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bundeszahnärztekammer, des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie von Vertretern der Beihilfekostenträger eingesetzt. Das BMG hat nun einen Bericht über den Stand der GOZ-Novelle vorgelegt. Daraus ergeben sich folgende Erkenntnisse.
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse beim Zahnersatz
Tagtäglich wird von Zahnarztpraxen die Hilfe der Festzuschuss-Hotline in den KZVen für schwierige Behandlungsplanungen in Anspruch genommen. Dadurch ist erkennbar, dass das „neue“ Festzuschuss-System sehr komplex ist. Nachfolgend zeigen wir zwei gleich gelagerte Fälle mit unterschiedlichen Ergebnissen. In beiden Fällen ist die Extraktion eines Zahnes bei bereits vorhandenem herausnehmbaren Zahnersatz notwendig.
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Krankenhauseinweisung
Frage:
„Was muss ich bei der Einweisung in ein Krankenhaus beachten?“
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Endodontie
Frage:
„Der Zahn 17 eines Patienten könnte voraussichtlich durch eine Wurzelbehandlung erhalten werden. Dabei allerdings fraglich, ob es sich um eine Vertragsleistung handelt, da der antagonistische Zahn 47 fehlt. Ansonsten ist das Gebiss bis auf die fehlenden Weisheitszähne komplett.“
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Im Praxisalltag reichen die Prophylaxe-Maßnahmen, die von der GKV als Sachleistungen übernommen werden, häufig nicht aus, und es müssen auch bei Kassenpatienten weiterführende Maßnahmen als Privatleistungen erbracht werden. In diesem Beispiel stellen wir Ihnen daher eine umfangreiche Prophylaxe-Behandlung eines zwölfjährigen Patienten dar. Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat zu berechnen sind, haben wir mit einem * gekennzeichnet.
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Endodontie
Frage:
„Kann ich bei einem Kassenpatienten, bei dem die Wurzelbehandlung nach Bema abgerechnet wird, die Verwendung eines Operations-
Mikroskops als Verlangensleistung abrechnen? Ich weiß von Kollegen, dass es möglich ist, das Mikroskop dem Patienten nach § 2 Abs. 3 in Rechnung zu stellen. Die Zahnärztekammer Niedersachsen informierte mich jedoch, neben Bema-Leistungen dürfe dem Patienten in der Endodontie nichts privat berechnet werden. Dies stimmt meines Erachtens aber auch nicht, ...
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Die zahnärztliche Abrechnung setzt sich nicht selten aus einer Vielzahl unterschiedlicher Positionen zusammen, die in ihrer Gesamtheit das Honorar erbringen. Dabei wird der Berechnung hoch bewerteter Leistungsziffern große Beachtung geschenkt, während so manche »kleine« Positionen eher ein Schattendasein fristen. Dabei können sie durchaus einen beachtlichen Beitrag zum Umsatz leisten. Nachfolgend listen wir daher eine Reihe von GOZ-Nummern auf, die zweierlei gemeinsam haben: Erstens ...
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse beim Zahnersatz
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen abschließend die Merkhilfen für die Befundklasse 7 (Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen) vor. Die Merkhilfen zu den Befundklassen 1 bis 6 finden Sie in den Nrn. 4 bis 6/2007 von „Abrechnung aktuell“.
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Gesundheitsreform
Die Kostenerstattung ist ursprünglich ein Strukturprinzip der privaten Krankenversicherung (PKV). Im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Versicherte im Rahmen der Kostenerstattung grundsätzlich alle Kosten für Krankenbehandlungen zunächst selbst finanzieren. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nach Vorlage der Rechnung in Höhe der Sachleistungsvergütung abzüglich der in der Kassensatzung festgelegten Abschläge.
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