03.11.2009 · Fachbeitrag aus AAZ ·
Das Landgericht Köln hat am 4. Mai 2009 entschieden, dass der Zahnarzt das Recht der Nachbesserung hat, weil die Passgenauigkeit nicht immer auf Anhieb herbeigeführt werden kann.
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01.10.2009 · Fachbeitrag aus AAZ · Beratungen
Die Ä1 ist an viele Bestimmungen gebunden. Zur Vermeidung von Honorarverlusten ist stets eine gute Dokumentation erforderlich, denn sie hilft, die Abrechnungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der gegebenen Voraussetzungen optimal zu nutzen. „Eine Leistung nach Ä1 kann nicht anstelle einer Gebühr für eine andere zahnärztliche Leistung abgerechnet werden“ - so die Bestimmung 3 zur Bema-Nr. Ä1. Das bedeutet: Der Zahnarzt hat nicht die Auswahlmöglichkeit zwischen einer ...
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01.10.2009 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse beim Zahnersatz
Wir fassen in diesem Beitrag aus unserer Reihe „Aktuelles aus der Festzuschuss-Hotline“ erneut Befundsituation zusammen, in denen bei der Zuordnung des Festzuschusses und der Abrechnung der Leistungen Unsicherheiten bestehen.
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01.10.2009 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Dieses Fallbeispiel schließt sich an den ersten Teil zur Implantation bei Zahn 13 an. Kassenpatienten bekommen seit Einführung der Festzuschüsse einen Zuschuss zur Suprakonstruktion auf der Grundlage ihres Befundes. Implantologische Leistungen sind jedoch immer reine Privatleistungen (außer es handelt sich um einen seltenen Ausnahmefall im Sinne der § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V). In diesem Beitrag zeigen wir die Vorgehensweise bei der Abrechnung der bei einem Kassenpatienten erbrachten ...
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01.10.2009 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Das Landgericht Dortmund entschied am 11. Februar 2009, dass einem Zahnarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen war und er überdies die Nachbesserung der Versorgung nicht von einer Entschuldigung der betroffenen Patientin abhängig machen durfte.
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01.10.2009 · Fachbeitrag aus AAZ · Füllungstherapie
Wird eine Kavität exkaviert und provisorisch verschlossen, spricht man von einer unvollendeten Füllung. So lautet auch die Bema-Nr. 11: „Exkavieren und provisorischer Verschluss einer Kavität als alleinige Leistung, auch unvollendete Füllung“. In diesem Beitrag zeigen wir auf, was bei der Abrechnung eines provisorischen Verschlusses (pV) sowohl bei Kassen- als auch bei Privatpatienten zu beachten ist. In mehreren Beispielen werden die Abrechnungsmöglichkeiten nach der GOZ erläutert.
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01.10.2009 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am 6. Januar 2009, dass einer Patientin 2.500 Euro Schmerzensgeld und darüber hinaus 1.400 Euro Schadenersatz zustehen, weil dem Zahnarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen war und sie sich nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen in einer weiter entfernt gelegenen Zahnklinik behandeln ließ.
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01.10.2009 · Fachbeitrag aus AAZ · Wirtschaftlichkeitsprüfung, Teil 3
Nachdem wir uns in den ersten beiden Teilen dieser Beitragsserie mit dem Wirtschaftlichkeitsbegriff, den Praxisbesonderheiten, der Vorbereitung auf ein Prüfgespräch sowie einzelnen Bema-Ziffern befasst haben, geht es diesmal um die korrekte und wirtschaftliche Abrechnung von Füllungen und Wurzelkanalbehandlungen.
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01.10.2009 · Fachbeitrag aus AAZ · Endodontie
Wurzelkanalbehandlungen sind seit 2004 nur noch in bestimmten Fällen Gegenstand der vertragszahnärztlichen Versorgung. Kann die Behandlung aufgrund der Richtlinien nicht zu Lasten der GKV erbracht werden, bleibt - neben der Extraktion - nur die Möglichkeit, sie mit dem Patienten privat zu vereinbaren. Allerdings behaupten viele Krankenkassen dennoch, die Behandlung sei „selbstverständlich eine Kassenleistung“. Wie Sie darauf reagieren können, schildern wir in diesem Beitrag.
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02.09.2009 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Seit der Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse erhalten Kassenpatienten bei der Versorgung mit einer Suprakonstruktion einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse. In der Regel bekommt der Patient allerdings nur den Zuschuss zur Suprakonstruktion, die Implantatleistungen selbst muss er - außer beim Vorliegen einer Ausnahmeindikation im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V - immer noch komplett selbst tragen. Unser Fallbeispiel beschreibt daher die Abrechnung der Versorgung mit einem ...
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