29.08.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Pflicht eines Vertragsarztes zur fachlichen Fortbildung ist regelmäßiges Streitthema. Normiert ist diese Pflicht seit dem Jahr 2004 in § 95d SGB V. Da eine Verletzung der Fortbildungspflicht mit empfindlichen Sanktionen seitens der KV verbunden sein kann, führen diese Fälle oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Vielfach wird sogar die Verfassungswidrigkeit des § 95d SGB V gerügt. Bisher sind die Gerichte jedoch stets von der Verhältnismäßigkeit der Regelungen ausgegangen.
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29.08.2022 · Fachbeitrag aus AAA · KV-Honorar
KBV und Krankenkassen haben sich in den bisherigen Verhandlungen noch nicht über eine Anpassung des Orientierungswerts für 2023 verständigt. Die Vorstellungen beider Seiten liegen weit auseinander: Während die KBV eine Anhebung des Orientierungswerts unter Berücksichtigung der Inflation um fast sechs Prozent fordert, bestehen die Kassen auf einer Nullrunde. Am 14.09.2022 soll der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. Die regionalen Veränderungsraten der morbiditätsbedingten ...
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29.08.2022 · Fachbeitrag aus AAA · EBM & GOÄ
Immer wieder taucht die Frage nach einem „Abrechnungs-Spickzettel“ auf, der die wichtigsten Fakten und Abrechnungspositionen aus dem EBM und/oder der GOÄ enthält. Von verschiedenen Stellen werden derartige „Spicker“ auch regelmäßig angeboten. Um so eine Übersicht für die eigene Arztpraxis möglichst passend und hilfreich zu gestalten, könnte sich auch die Mühe lohnen, einen eigenen Abrechnungs-Spicker zu erstellen.
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29.08.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Nicht-normsetzende G-BA-Beschlüsse bekommen künftig durch Publikation auf der G-BA-Website statt via Bundesanzeiger Geltung. Was ändert sich damit in der Praxis? Eine wichtige Klarstellung ist zunächst, dass diese Änderung, die ab November 2022 gelten soll, nicht die G-BA-Beschlüsse selbst betrifft, sondern allein die Art der Veröffentlichung. Über die Abläufe sollten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Bilde sein.
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29.08.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kann nicht an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) teilnehmen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) München entschieden (Urteil vom 08.04.2022, Az. L 12 KR 546/21).
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26.08.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Dispensierrecht
Das Bundesgesundheitsministerium will den Zugang zu COVID-19-Medikamenten in der Frühphase der Erkrankung erleichtern. Durch eine Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurde das sogenannte Dispensierrecht für Hausärzte bei der Patientenversorgung mit zugelassenen antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen eingeführt. Erfahren Sie im Überblick, wie Abgabe und Abrechnung ablaufen und was Sie dabei beachten sollten.
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10.08.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Digitalisierung
Mit dem Boom der Videosprechstunde infolge der Coronapandemie wurden auch die Einsatzmöglichkeiten sowie die Abrechnungsmodalitäten stetig weiterentwickelt. Zuletzt hinzugekommen ist zum 01.07.2022 beispielsweise die Option für Vertragsärztinnen und -ärzte, Videosprechstunden auch im organisierten Notfalldienst zu nutzen und die Leistungen entsprechend abzurechnen. Mit dem folgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die aktuell geltenden Abrechnungsregelungen zu ...
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10.08.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: „Wie ist eine Körperfettmessung mittels Bioimpedanzanalyse nach der GOÄ abzurechnen?“
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08.08.2022 · Fachbeitrag aus AAA · COVID-19-Sonderregelungen
Seit dem 04.08.2022 können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege wieder nach telefonischer Anamnese für bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Regelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU), die zum 31.05.2022 zunächst ausgelaufen war, angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison reaktiviert. Die Sonderregelung ist zunächst bis zum 30.11.2022 ...
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04.08.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Masernschutzgesetz
Mitarbeiter in Arztpraxen müssen nach dem zum 01.03.2020 geltenden Masernschutzgesetz eine vollständige Masernimpfung (zwei Impfungen!), Masern-Immunität oder eine gesundheitliche Kontraindikation nachweisen. Als Nachweis gelten Impfpässe oder ärztliche Bescheinigungen. Von Mitarbeitern, die ihre Tätigkeit in der Praxis zum 01.03.2020 oder später aufgenommen haben, ist der Nachweis zu Beginn der Tätigkeit erforderlich gewesen. Für Mitarbeiter, die schon vor dem 01.03.2020 in der Praxis ...
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