01.12.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Aktuelles Fallbeispiel
Zu beachten ist, dass neben der Impfleistung immer
auch die Ordinationsgebühr nach Nr. 1 EBM bzw. nach der ersten
Inanspruchnahme im Quartal die Konsultationsgebühr nach Nr. 2 EBM
abgerechnet werden kann. Die Ordinationsgebühr nach Nr. 1 EBM ist
jedoch nur dann neben einer Impfleistung berechnungsfähig, wenn
zusätzlich ein Kontakt aus kurativen Gründen stattgefunden
hat (Diagnoseangabe). Wird lediglich die Impfung in Kombination mit der
Konsultationsgebühr abgerechnet, entfällt ...
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus AAA · BG- Abrechnung
Die Leistungslegende für den Besuch eines
Arbeitsunfallverletzten nach Nr. 50 UV- GOÄ schließt eine
Beratung und Untersuchung ein. Auf Grund der Anmerkung sind neben den
Leistungen nach den Nrn. 50 bis 50e die Leistungen nach den Nrn. 1 bis
5, 11 bis 15, 48 und/oder 52 UV- GOÄ nicht berechnungsfähig.
Somit ist die symptomzentrierte Untersuchung mit der Besuchsleistung
abgegolten. Es gibt aber durchaus noch Möglichkeiten, neben der
Nr. 50 GOÄ weitere Leistungen anzusetzen.
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Eine der tiefgreifendsten Änderungen des zum
1. Januar 2004 in Kraft tretenden Gesetzes zur Modernisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung - kurz GMG - betrifft den
§ 106 SGB V, der die Durchführung der
Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen
Versorgung regelt. Zusätzlich wurde noch der § 106a SGB V
angehängt, der die Durchführung von
Plausibilitätsprüfungen sowie die sachlich- rechnerische
Prüfung zum Inhalt hat.
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Frage: „Wir
haben Probleme bei der Erstattung der Nr. 718 GOÄ, die wir an
einem Tag zweimal angesetzt haben. Nach Ansicht des Versicherers ist
dies unzulässig, da die GOÄ 718 bereits mehrere
Untersuchungen beinhaltet. Ist die Versicherung im Recht?“
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Frage:
„Zunehmend versuchen Versicherer, bei Rechnungen
,nachzubessern’ und zum Teil auch ihre Versicherten aufzuwiegeln.
Dies ist ärgerlich, verursacht es doch Auf- wand. Außerdem
kann das Arzt- Patienten- Verhältnis Schaden nehmen. Im
Übrigen stehen wir grundsätzlich auf dem Standpunkt,
gegenüber Versicherern nicht rechenschaftspflichtig zu sein, weil
der Vertragspartner der Patient ist bzw. bei uns als Kinderärzten
die Eltern sind. Wer vergütet den Aufwand solcher ...
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnungen
Frage: „In
jüngster Zeit kommen vermehrt Patienten zu mir in die Sprechstunde
und fordern die Verordnung von Medikamenten für eine geplante
stationäre Behandlung. Die Patienten werden durch das Krankenhaus
dazu aufgefordert - mit der Begründung, diese Medikamente
seien nicht vorhanden und müssten deshalb mitgebracht werden.
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Frage: „Wir
- zwei Allgemeinmediziner mit unterschiedlichen Schwerpunkten mit
jeweils eigenem Patientenstamm - führen unsere
Praxisgemeinschaft entsprechend den Vorgaben unser KV durch, vertreten
uns aber in Urlaubszeiten recht häufig, so dass wir etliche
Patienten gemeinsam abrechnen. Für das Jahr 2004 ergeben sich bei
unseren Überlegungen im Zusammenhang mit der Praxisgebühr
folgende Fragen:
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Frage: „Immer
wieder kommt es vor, dass Patienten uns telefonisch bitten, ihnen
Befunde zuzuschicken, damit sie diese zur weiteren Behandlung zu
anderen Ärzten mitnehmen und dort vorlegen können. Die
Erstellung entsprechender Kopien haben wir immer je Seite mit der
Pauschale Nr. 7140 (0,10 Euro) berechnet, die Versendung an den
Patienten mit einer Portopauschale nach den Nrn. 7120 bis 7123.
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Bundessozialgericht
Was gilt, wenn ein Arzt sein Praxisbudget
überschritten und gleichzeitig wegen Unwirtschaftlichkeit bei der
Abrechnung einiger Leistungsziffern auffällig geworden ist? Sind
die Kürzungen dann vom abgerechneten Honorarvolumen oder vom
tatsächlich ausgezahlten Honorar vorzunehmen? Diese Frage hat das
Bundessozialgericht (BSG) am 6. November 2003 (Az: B 6 KA 55/02 R)
entschieden: Danach darf das Prüfgremium Kürzungen von dem
tatsächlich auszuzahlenden Honorar vornehmen. Mithin kann ...
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus AAA · Umstrittene Urteile
Ihr Kassenhonorar wird Ihnen etwa sechs bis neun
Monate nach Ende des Abrechnungsquartals ausgezahlt. Schon mit die- sem
„Zahlungsziel“ müssen Sie Ihrem Schuldner -
Ihrer KV - faktisch einen nicht unerheblichen Kredit
einräumen. Einen Zinsanspruch haben Sie nicht. Dieses
Ärgernis hat das LSG Nordrhein- Westfahlen in einem Beschluss vom
Januar 2003 (Az: L 10 B 22/02 KA ER), dessen Gründe jetzt den Weg
in die Fachöffentlichkeit gefunden haben (Medizinrecht 2003, S.
598), auf eine ...
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