01.11.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Bis etwa Mitte November werden Sie von Ihrer KV mit der Honorarabrechnung des ersten EBM-Quartals auch eine mehr oder weniger umfangreiche Liste mit den an Ihrer Abrechnung vorgenommenen Korrekturen, den so genannten sachlich-rechnerischen Berichtigungen, erhalten haben. Aber: Nicht jede von der KV vorgenommene Berichtigung ist auch richtig. Auch KVen machen Fehler oder interpretieren die Gebührenordnung falsch. Insbesondere für Sie nachteilige rückwirkende Änderungen des EBM, wie sie im ...
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Seit dem 17. Juni 2005 gelten Änderungen bei den übenden und suggestiven Techniken (Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie, Hypnose - EBM-Nrn. 35111 bis 35120): Vorher konnten derartige Leistungen für bis zu 12 Sitzungen im Behandlungsfall (Quartal) abgerechnet werden.
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Ich habe die Zusatzbezeichnung ‚Chirotherapie‘ erworben. Bei Durchsicht des EBM habe ich festgestellt, dass der chirotherapeutische Eingriff an der Wirbelsäule nach Nr. 30201 im Quartal nur zweimal abgerechnet werden kann. Bei einigen Patienten muss ich chirotherapeutische Behandlungen jedoch häufiger durchführen. Kann ich diese zusätzlichen Eingriffe nicht abrechnen?“
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AAA · BM 2000plus
Frage:
„Die präoperativen Untersuchungskomplexe nach den Nrn. 31010 bis 31013 enthalten sowohl obligate als auch fakultative Laborleistungen. Häufig werde ich von den Operateuren gebeten, zusätzliche Untersuchungen, zum Beispiel Blutgruppenbestimmungen, zu veranlassen. An demselben Behandlungstag ist aber das gesamte Laborkapitel 32 neben den präoperativen Untersuchungskomplexen ausgeschlossen. Kann ich diese zusätzlichen Untersuchungen an einen Laborarzt überweisen?“
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Bei verschiedenen Veranstaltungen wurde empfohlen, die Leistungskomplexe für Hausärzte, für die mehrere Arzt-Patienten-Kontakte Abrechnungsvoraussetzung sind, bereits beim ersten Kontakt abzurechnen, damit diese später nicht vergessen werden. Wenn aber mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal Abrechnungsvoraussetzung sind, wie zum Beispiel bei der Koordination der hausärztlichen Betreuung nach Nr. 03001, kann diese Position eigentlich erst beim zweiten ...
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Eine im Rahmen der Krebsvorsorge durchgeführte Untersuchung auf Blut im Stuhl (Nr. 01734) hat einen positiven Befund ergeben. Zur Abklärung wurde eine weitere Untersuchung auf Blut im Stuhl durchgeführt und mit der dafür vorgesehenen kurativen Nr. 32040 abgerechnet. Mein Praxiscomputer akzeptiert diese Kombination (01734 und 32040) jedoch nicht. Wie soll ich abrechnen?“
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Ein zentrales Element im neuen EBM ist der Begriff „Komplex“ bzw. „Leistungskomplex“. Der Begriff findet sich an vielen Stellen, sowohl in den allgemeinen Bestimmungen als auch in den Leistungslegenden. Leider lässt der EBM offen, was genau ein Komplex wirklich ist und welche EBM-Ziffern Komplexe sind.
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Gemeinsamer Bundesausschuss
In der Vergangenheit konnten Ärzte kaum nachvollziehen, welche Gründe für oder gegen die Einführung einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode geführt haben. Zum Zwecke der Transparenz, der Rechtssicherheit, der Qualitätssicherung und der Wirtschaftlichkeit wurde daher die Verfahrensordnung geschaffen. Bisher galt diese sektorbezogen. Das hat sich jetzt geändert: Mit einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurden die bisher sektorbezogenen ...
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Abrechnungstipp
Der Verwaltungskomplex ist gemäß der Anmerkung zur Nr. 01430 nicht neben anderen Leistungen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig. Mit der Formulierung „an demselben Tag“ wird jedoch nur die Mehrfachberechnung ausgeschlossen. Der Ausschluss „neben anderen Leistungen“ bezieht sich lediglich auf den jeweiligen Kontakt mit dem Arzt bzw. der Praxis.
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Mit dem neuen EBM wurden die Berechnungsmöglichkeiten für Wärmetherapie (Nr. 02510) und Elektrotherapie (Nr. 02511) erheblich eingeschränkt. Während es für die Wärmetherapie nach Nr. 530 des alten EBM noch 70 Punkte gab, sind es für die neue Nr. 02510 nur noch 55 Punkte, und für die Elektrotherapie (Nrn. 533 und 534 EBM-alt) gibt es nunmehr nur noch 30 statt vormals 40 Punkte. Darüber hinaus gibt es für die Elektrotherapie nach Nr. 02511 noch eine weitere Einschränkung, die es im ...
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