01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Der Ordinationskomplex nach Nrn. 03110 bis 03112 kann nach den allgemeinen Bestimmungen nur bei kurativ-ambulanter Behandlung abgerechnet werden. Wie verhält es sich mit Leistungen der so genannten ‚Sonstigen Hilfen‘ nach den Nrn. 01821, 01822 bzw. 01850? Kann daneben der Ordinationskomplex abgerechnet werden?“
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01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Bei Auseinandersetzungen um GOÄ-Abrechnungen gehört die Berechnung von Auslagenersatz zu den „Dauerbrennern“. Regelmäßige Anfragen dazu zeigen der Redaktion von „Abrechnung aktuell“, dass zu diesem Thema nach wie vor Informationsbedarf besteht. Dies gilt sowohl für Ärzte wie auch für PKVen, die zum Teil auch bei korrekten Abrechnungen der Ärzte Erstattungen verweigern. Grund genug, das Thema einmal genauer darzulegen.
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01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · BG-Abrechnung
Um Ansprüche nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz geltend machen zu können, benötigt ein Arbeitnehmer, der sich bei einem Arbeitsunfall verletzt hat, zur Vorlage beim Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Ausstellung der AU-Bescheinigung gehört zu den Pflichten des Arztes. Zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist das zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbarte Formular - Muster 1 - zu verwenden.
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01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Die Nr. 03210 (Betreuung bei chronisch-internistischer Grunderkrankung) enthält als obligaten Leistungsinhalt die „fortlaufende Beratung zum Umgang mit der Grunderkrankung“. Bedeutet dies, dass im Quartal neben der Nr. 03210 keine Beratung nach Nr. 03120 (mindestens 10 Minuten) abgerechnet werden kann?“
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01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Die Betreuung von Patienten in Alten- und Pflegeheimen gehört in fast jeder Hausarztpraxis zum Praxisalltag. Entsprechend wichtig ist es, die neuen Abrechnungsregeln zu kennen, denn mit der Einführung des neuen EBM hat sich hier einiges geändert.
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01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Unter gewissen Voraussetzungen können auch Hausärzte praxisklinische Betreuungen und Nachsorge von Patienten in der Praxis abrechnen. Wann diese Voraussetzungen erfüllt sind und welche Besonderheiten der Hausarzt bei der Abrechnung zu beachten hat, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
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01.07.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Die Koordination der hausärztlichen Betreuung ist bei Patienten mit bestimmten schweren Krankheitsbildern, die in der Leistungslegende zu Nr. 03001 aufgezählt sind, bei mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakten im Quartal berechnungsfähig. Werden Patienten mit den Erkrankungen, die in der Leistungslegende zu Nr. 03001 (835 Punkte) aufgelistet sind, in Pflegeeinrichtungen versorgt, ist die Koordination der hausärztlichen Betreuung nach Nr. 03002 (380 Punkte) abzurechnen.
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01.06.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum EBM 2000plus
Frage:
„Im alten EBM konnten wir als Hausärzte im Vorfeld geplanter ambulanter oder belegärztlicher Operationen die Nr. 13 für präanästhesiologische Untersuchungen abrechnen. Nach unserer Transcodierungsliste EBM alt / EBM neu ist die Nr. 13 des alten EBM mit den neuen Nrn. 31010 bis 31013 altersgestuft abzurechnen. Dabei ist uns nicht ganz klar, ob diese Positionen auch berechnungsfähig sind, wenn die geplante Operation ausfällt?“
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01.06.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum EBM 2000plus
Frage:
„Bei vielen unserer Patienten kommt die Berechnung der Komplexposition Nr. 03210 für die Behandlung und Betreuung bei chronisch-internistischen Grunderkrankungen in Frage. Da in der Leistungslegende nicht näher definiert ist, welche Erkrankungen entsprechend einzustufen sind, stellt sich die Frage, bei welchen Erkrankungen mit welchem Schweregrad und welcher Dauer die Nr. 03210 berechnungsfähig ist. Muss der entsprechende Patient zum Beispiel länger arbeitsunfähig sein?“
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01.06.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Nachdem bereits vor dem In-Kraft-Treten des neuen EBM erste Korrekturen durch den Bewertungsausschuss beschlossen werden mussten (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 3, Seite 1 ff.), ist jetzt vom Bewertungsausschuss eine zweite Serie von Änderungen beschlossen worden. Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Änderungen folgen werden. Nachfolgend erläutern wir die für Haus- und Kinderärzte wichtigen neuen Änderungen des EBM 2000plus.
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