01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Frage:
„Kann beim Versenden eines Rezeptes/Laborbefundes an den Patienten eine der Ziffern für die Portopauschalen in Ansatz gebracht werden? Im Kollegenkreis wird dies offenbar unterschiedlich gehandhabt.“
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Abrechnungstipp EBM 2000plus
Die Nr. 02313 kann nach der Leistungslegende für die Kompressionstherapie bei der chronisch-venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder beim Lymphödem abgerechnet werden.
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Plausibilitätsprüfung
Im Anhang 3 des EBM 2000plus finden sich für jede Leistungsposition Angaben über den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand. Angegeben ist jeweils, welche Prüfzeit die Abrechnung der Ziffer auslöst und ob diese Prüfzeit in das Tages- und/oder das Quartalszeitprofil Eingang findet. Auf Basis der vom Vertragsarzt eingereichten Quartalsabrechnung erstellt dann die KV ein Zeitprofil. Bei Überschreitung bestimmter Zeitvolumengrenzen (mehr als 780 Stunden Arbeitszeit im Quartal oder ...
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Die Honorierung von freien Gutachten - zum Beispiel für private Lebens- oder Unfallversicherungen - nach der GOÄ wird von vielen Ärzten als unzureichend empfunden. Sie möchten solche Gutachten mit einer angemessenen Pauschale in Rechnung stellen. Doch ist dies überhaupt zulässig?
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01.06.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Frage:
„Arzt-Patienten-Kontakte, bei denen Arzt und Patient nicht persönlich zeitgleich räumlich anwesend sind, konnten nach dem alten EBM als Konsultationsgebühr Nr. 2 und nach dem neuen EBM als Konsultationskomplex abgerechnet werden. Der Konsultationskomplex - für Hausärzte die Nr. 03115 - verlangt als obligaten Leistungsinhalt einen persönlichen oder anderen Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.1 und 4.1.1 der Allgemeinen Bestimmungen.
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01.06.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Frage:
„In der Ausgabe 2/2007 wurden bei den häufigsten und umsatzstärksten Gebührenpositionen der Hausärzte die Ordinationskomplexe in Gemeinschaftspraxen mit den Ziffern 80110 bis 80112 angegeben. Unsere aus zwei Hausärzten bestehende Gemeinschaftspraxis rechnet jedoch die Ordinationskomplexe mit den Nrn. 03110 bis 03112 ab. Was unterscheidet die Nrn. 80110 bis 80112 von den Nrn. 03110 bis 03112? Entstehen uns Nachteile, wenn wir in der Abrechnung die Nrn. 03110 bis 03112 ansetzen?“
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01.06.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Frage:
„Gar nicht so selten kommt es in unserer Allgemeinarztpraxis vor, dass Patienten eine übermäßige Schweißbildung beklagen. Zumeist sind die Patienten auch bereits darüber informiert, dass es seit einiger Zeit Arzneimittel zur Injektion gibt, welche die Schweißbildung unterdrücken. Wir erwägen deshalb, bei extremen Fällen von Hyperhidrose Behandlungen mit Butolinumtoxin-Injektionen durchzuführen, nachdem die Zulassung für diese Indikation vor einiger Zeit erteilt wurde.
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01.06.2007 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
In Ausgabe 3/2007 von „Abrechnung aktuell“ hatten wir bereits in Grundzügen über die im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) vorgesehene Vergütungsreform vertragsärztlicher Leistungen berichtet. Danach muss bis zum 31. Oktober 2007 ein neuer EBM beschlossen werden, der bereits für die Abrechnung ab 1. Januar 2008 gilt. Zum 1. Januar 2009 wird es dann eine regionale Gebührenordnung in Euro geben. Die Vergütung der ärztlichen ...
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01.06.2007 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Die Berechnungsfähigkeit kryotherapeutischer Leistungen wird auch mehr als zwei Jahre nach Einführung des neuen EBM offensichtlich teilweise immer noch kontrovers beurteilt. So wurde in einigen KVen den Ärzten mitgeteilt, dass zum Beispiel Warzenentfernungen mittels Kryotherapie nicht als kleinchirurgische Eingriffe (Nr. 02300) abgerechnet werden können, weil die Kryotherapie in Anhang 1 des EBM aufgeführt und damit nicht gesondert berechnungsfähig ist.
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01.06.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Regelmäßig gibt es Probleme mit Berufsgenossenschaften wegen der Erstattung der Nr. 6 UV-GOÄ (Umfassende Untersuchung). Die BGs streichen diese Ziffer nicht selten mit der Begründung, die Diagnose bzw. der Befund stünden nicht mit dem Untersuchungsaufwand bei dem Unfallverletzten im Einklang. Zutreffender wäre die Nr. 1 UV-GOÄ (Symptomzentrierte Untersuchung bei Unfallverletzten oder bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit).
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