12.10.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Soweit eine Beschäftigung eines anderen Arztes ohne Genehmigung vorliegt, kann grundsätzlich eine sachlich-rechnerische Berichtigung der vom ohne Genehmigung beschäftigten Arzt erbrachten Leistungen vorgenommen werden. Dies entschied das Sozialgericht (SG) Marburg mit Urteil vom 1. April 2016 und bestätigte eine Honorarrückforderung gegen einen hausärztlich tätigen Internisten (Az. S 12 KA 466/15).
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12.10.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Bei Praxen mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen (BHF) je Arzt ist auf die Nr. 03040 EBM („Vorhaltepauschale“) ein Aufschlag in Höhe von 10 Prozent vorzunehmen. Mit der zum 01.01.2015 erfolgten Änderung der Nrn. 10 und 11 der Präambel 3.1 EBM wird klargestellt, dass im Rahmen der Ermittlung der BHF, HzV (Hausarztzentrierte Versorgung)-Patienten nicht berücksichtigt werden. Dies bestätigte das Sozialgericht (SG) München mit Urteil vom 02.05.2016 (Az. S 28 270/15). Die Entscheidung ...
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05.10.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
KBV und Krankenkassen haben sich im Zusammenhang mit den Honorarverhandlungen für 2017 auch über die Details zur Ausstellung und Aktualisierung eines Medikationsplans sowie dessen Vergütung ab 01.10.2016 verständigt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert von 10,4361 Cent (10,53 Cent ab 01.01.2017). Die Details zum Anspruch des Versicherten auf einen Medikationsplan wurden im Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt. Nachfolgend informieren wir über die wesentlichen ...
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04.10.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarverhandlungen 2017
Ohne Schlichtungsverfahren im Erweiterten Bewertungsausschuss haben sich KBV und Krankenkassen am 21.09.2016 über die Eckpunkte des KV-Honorars für 2017 verständigt. Die Einigung beinhaltet eine Erhöhung des Orientierungswertes um 0,9 Prozent sowie Eckpunkte zur morbiditätsbedingten Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Weitere Zahlungen der Krankenkassen für strukturelle Maßnahmen im haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich – wie zuletzt für das Jahr 2015 ...
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04.10.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Ab 01.01.2017 werden elektronische Arztbriefe laut E-Health-Gesetz finanziell gefördert. Die Krankenkassen zahlen dann eine Pauschale von 55 Cent für jeden elektronisch übermittelten Brief, wenn dessen Übertragung sicher erfolgt und der Papierversand entfällt. Die Details zu Inhalt und Struktur der Briefe sowie zur Abrechnung hat die KBV jetzt in einer Richtlinie festgelegt.
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04.10.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Wenn Versicherte eine Herabsetzung der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen von zwei auf ein Prozent beantragen wollen, müssen sie gegenüber ihrer Krankenkasse das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung nachweisen – zu bescheinigen mit Vordruckmuster 55. Hierbei ist zu beachten, dass für Vertragsärzte zwei unterschiedliche Konstellationen eines „Chronikers“ definiert sind: eine für die Chronikerpauschalen 03220/03221 und eine für Muster 55.
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19.09.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf.
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