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    13.05.2016 · Fachbeitrag aus PPA · UV-GOÄ

    Wann gilt ein Arbeitsunfall als Wegeunfall?

    Grundsätzlich gelten Unfälle, die (Unfall-)Versicherte infolge ihrer versicherten Tätigkeit (Arbeit) erleiden, als Arbeitsunfälle. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB V sind sogenannte Wegeunfälle zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz den Arbeitsunfällen versicherungsrechtlich gleichgestellt. Das Gesetz gesteht nämlich einen Zusammenhang zu zwischen der ausgeführten Tätigkeit und einem Unfall, der sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle oder auf dem Rückweg ereignet.  > lesen

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