26.01.2018 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Besuche sind zeitaufwendig und werden nur unzureichend vergütet. Stellt sich dann auch noch heraus, dass der Besuch aus dem einen oder anderen Grund überflüssig war, wird es endgültig unerfreulich für den Arzt.
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25.01.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Schon seit 2009 regeln die Honorarverteilungsvorschriften der KVen die Anwendung von Regelleistungsvolumina (RLV) und von qualifikationsbezogenen Zusatzvolumina (QZV) als leistungsmengenbegrenzende Maßnahmen. Seit Bestehen dieser Regelungen wird vor Gerichten darum gestritten, unter welchen Voraussetzungen Praxisbesonderheiten vorliegen. Die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit hat inzwischen einen für viele Fälle gut handhabbaren Prüfungskatalog herausgearbeitet. Dieses Thema griff ...
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25.01.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die ursprünglich bis 31.12.2017 befristete Vergütungsvereinbarung für das Versenden und Empfangen elektronischer Arztbriefe (AAA 11/2016, Seite 4) ist verlängert worden. Praxen, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen, können unverändert anstelle der herkömmlichen Kostenpauschalen nach den Nrn. 40120 ff. für den Versand eines elektronischen Arztbriefs die Nr. 86900 (bewertet mit 28 Cent) berechnen. Für den Empfang eines elektronischen Arztbriefs kann die Nr. 86901 (27 Cent), ...
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24.01.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Bedarfsplanung
Im Streit um die Erteilung einer hälftigen Sonderbedarfszulassung (SBZ) nach §§ 36, 37 Bedarfsplanungsrichtlinie hatte die Klage eines Kinder- und Jugendarztes mit Schwerpunktbezeichnung Kinderkardiologie gegen die Ablehnung seines Antrags Erfolg. Das Sozialgericht (SG) München hielt die Prüfung des Berufungsausschusses für unzureichend (Urteil vom 11.10.2017, Az. S 38 KA 721/16).
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24.01.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Schmerztherapie
Die EBM-Nrn. 30702 (Zusatzpauschale Schmerztherapie) und 30708 (Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie, Mindestdauer 10 Minuten) können nebeneinander abgerechnet werden, wenn die Arzt-Patienten-Kontaktzeit mindestens 70 Minuten beträgt. Dies hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urteile vom 19.07.2017, Az. S 38 KA 1012/15 und S 38 KA 1013/15).
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16.01.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Auch die viele Jahre zurückliegende schwere Berufspflichtverletzung eines Arztes kann zur Feststellung der Berufsunwürdigkeit führen. Dies hat der Hamburgische Berufsgerichtshof für die Heilberufe bestätigt, allerdings ohne im konkreten Fall – anders als die Vorinstanz – den Arzt für berufsunwürdig zu erklären (Urteil vom 11.04.2017, Az. 6 Bf 81/15.HBG). Bei mehreren Tatkomplexen, die sich über Jahre verteilen und teilweise bei isolierter Betrachtung bereits verjährt wären, kommt ...
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15.01.2018 · Nachricht aus AAA · GOÄ
Es kommt immer wieder vor, dass Privatpatienten die Nr. 34 GOÄ „Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten)“von der privaten Krankenversicherung nicht erstattet bekommen. Woran liegt das und wie kann man es verhindern?
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15.01.2018 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
In ärztlichen Praxen werden häufig Atteste (und Bescheinigungen) ausgestellt. Diese sind zulasten der GKV aber nur abrechenbar, wenn sie in der Vordruckvereinbarung berücksichtigt sind (z. B. die AU). Insbesondere „Eignungsbescheinigungen“ (z. B. für eine berufliche Tätigkeit oder eine Sportausübung), „Untauglichkeitsbescheinigungen“ aus privatem Anlass (z. B. für eine Reiserücktrittsversicherung) oder die häufig gewünschte Bescheinigung über die Zeit der Anwesenheit in ...
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08.01.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum EBM
Frage: Ein Kollege erhielt von seiner KV die Mitteilung, dass die Notfallpauschalen 01214, 01216 und 01218 nur berechnungsfähig seien, wenn in demselben Quartal zuvor bei demselben Patienten eine der Notfallpauschalen 01210 oder 01212 abgerechnet wurden. Dies sei so, weil in den Leistungslegenden dieser Ziffern ein „weiterer persönlicher oder anderer Arzt-Patienten-Kontakt (APK)“ festgelegt ist. Außerdem seien gemäß Abschnitt 4.3.1, Abs. 3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM ...
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22.12.2017 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Im Rahmen der Honorarverhandlungen für das Jahr 2018 wurde festgelegt, dass die Leistungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) nach den Nrn. 03060 bis 03065 von den Krankenkassen nicht mehr extrabudgetär vergütet, sondern in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt werden, allerdings auf Basis der seinerzeit kalkulierten 118 Mio. Euro. Die MGV der regionalen KVen wird also im Jahr 2018 entsprechend erhöht.
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