13.11.2017 · Nachricht aus AAA · Honorarregress
Die Genehmigung einer fachübergreifenden BAG darf nicht dazu führen, dass Grundprinzipien des Vertragsarztrechts, vor allem die Bindung an den Zulassungsstatus, ausgehöhlt werden, weil die Leistungserbringung durch einen dazu nicht berechtigten Arzt, insbesondere wegen seiner auf ein bestimmtes Fachgebiet beschränkten Zulassung, nicht verhindert werden kann. Dies gilt auch für den Fall der Vertretung (Landessozialgericht [LSG] Bayern, Urteil vom 05.04.2017, Az. L 12 KA 34/15).
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13.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Ist eine bestimmte analoge Abrechnung in einer Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer (BÄK) benannt, so kann der Arzt die von ihm erbrachte – und medizinisch indizierte – Leistung ohne nähere Prüfung als gemäß der BÄK-Empfehlung abrechnen (Verwaltungsgericht [VG] Gera, Urteil vom 03.04.2017, Az. 1 K 546/16 Ge).
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13.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der G-BA hat seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege hinsichtlich der besonderen Belange von Palliativpatienten angepasst. Vertragsärzte können ab sofort als neue Leistung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten verordnen. Der G-BA-Beschluss vom 16.03.2017 wurde am 21.09.2017 geändert und ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 25.11.2017 in Kraft getreten.
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13.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Endet die Frist zum erstmaligen Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht eines niedergelassenen Arztes noch vor Aufnahme der Tätigkeit dieses Arztes als angestellter Arzt in einem MVZ, so ist das MVZ erst ab der Aufnahme des Arztes in das MVZ verpflichtet, einen Fortbildungsnachweis zu führen und kann nicht für die vorherige Pflichtverletzung des Arztes verantwortlich gemacht werden (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.04.2016, Az. L 3 KA 107/13).
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27.10.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Seit geraumer Zeit werden wieder verstärkt Plausibilitätsprüfungen von Praxisgemeinschaften vorgenommen, die die Grenzwerte für sogenannte „Patientenidentitäten“ überschreiten. Kommt es hierbei nach Auffassung der KV zu Implausibilitäten, muss unter Umständen mit erheblichen Honorarregressen infolge sogenannter sachlichrechnerischer Richtigstellungen gerechnet werden. Dies gilt aktuell insbesondere für die KV Westfalen-Lippe. Insoweit erscheint es geboten, eine kritische Würdigung ...
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25.10.2017 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Muss sich der Patient zum Arzt begeben, kann der Arzt keinen Besuch nach § 8 GOÄ (Wegegeld) oder nach § 9 GOÄ (Reiseentschädigung) abrechnen – dies gilt auch dann, wenn der Patient in der Praxis eines anderen Arztes behandelt wird (Berufsgerichtshof für die Heilberufe Schleswig, Urteil vom 16.03.2016, Az. 30 LB 2/15 BG II).
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Durch die Pauschalierung des EBM ist man es im Praxisalltag nicht mehr gewohnt, Einzelleistungen abzurechnen. Dadurch wird jedoch insbesondere in der Privatabrechnung viel Honorar vergeben. Bei der Entfernung von Fremdkörpern ist solch eine „Abrechnungsfalle“ versteckt. Während man nämlich im EBM für die Entfernung von Fremdkörpern nach einer eigenen Gebührenordnungsposition (GOP) schon etwas suchen muss (man findet die Fremdkörperentfernung als einen der obligaten Leistungsinhalte ...
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Refresher
Die Mengenbegrenzung im EBM „einmal im Behandlungsfall, zweimal im Krankheitsfall“ ist nicht einfach zu handhaben. Vor allem die Überprüfung im Sinne einer korrekten Abrechnung ist problematisch. Bis heute haben es die KVen immer noch nicht geschafft, das Problem zu erkennen bzw. korrekt zu berücksichtigen.
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24.10.2017 · Nachricht aus AAA · Qualitätsmanagement
Die KBV hat im Rahmen ihrer für das Qualitätsmanagement entwickelten Reihe „Mein PraxisCheck“ einen neuen Online-Test zum Thema der Prävention von Wundinfektionen veröffentlicht. Er richtet sich insbesondere an ambulant operierende Ärzte. Die angesprochenen Themen reichen von Antibiotikaprophylaxe und -initialtherapie, über Wundversorgung und Verbandwechsel sowie Medizinprodukteaufbereitung, bis hin zum Fehlermanagement.
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
In der Privatliquidation gibt es kein Verbot der Abrechnung von Leistungen niedergelassener Ärzte, während der Patient im Krankenhaus stationär behandelt wird. Das gilt nicht nur für Leistungen von Belegärzten während stationärer Behandlung, sondern für jeden niedergelassenen Arzt.
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