27.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · STIKO
Der G-BA hat am 17.11.2017 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) an die aktualisierten Empfehlungen der STIKO (Epidemiologische Bulletins 34-36) anzupassen. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und wird – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung – am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Hiermit ist aller Erfahrung nach erst im neuen Jahr zu rechnen. Folgende Änderungen hat der G-BA am 17.11.2017 insbesondere beschlossen.
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27.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Zum 01.04.2017 wurden drei Schweregradzuschläge für besonders aufwendige Behandlungsfälle im Notfall- und Bereitschaftsdienst als Zuschlagspositionen zu den Notfallpauschalen nach den Nrn. 01210 und 01212 in den EBM aufgenommen (Details in AAA 02/2017, Seite 3).
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27.11.2017 · Nachricht aus AAA · G-BA
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17.08.2017 zur Streichung der Ausnahmeregelung in Anlage III Nummer 12 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) für Lactobacillus rhamnosus GG haltige Arzneimittel zur Behandlung von Diarrhoen bei Säuglingen und Kleinkindern (AAA 09/2017, Seite 16) wurde am 03.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sind entsprechende Arzneimittel seit dem 04.11.2017 nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig. Der Beschluss und die tragenden ...
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Umsatzsteuer
Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie deren Berater sind oft mit der Frage konfrontiert, ob die erbrachten (zahn)ärztlichen Leistungen umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig sind. Zwar sind die Leistungen von Heilbehandlern in der Regel umsatzsteuerbefreit. Doch kann bei einer Reihe von Leistungen trotzdem Umsatzsteuer anfallen. In diesen Fällen dient die Kleinunternehmer-Regelung oft als Ausweg. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Problemfälle und den Rettungsring ...
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16.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Überschreitet der Vertragsarzt individuell vereinbarte Richtgrößen, ist der komplette Mehraufwand von ihm ohne „Toleranzbereich“ zu erstatten. Weitere Praxisbesonderheiten können nicht berücksichtigt werden (Sozialgericht [SG] Dresden, Urteil vom 26.07.2017, Az. S 18 KA 11/14 R).
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15.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Kooperationen
Das Mitte 2016 in Kraft getretene Antikorruptionsgesetz hat unter Ärzten zu großer Verunsicherung geführt. Welche Kooperationen mit anderen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen sind jetzt noch möglich? Zu welchen Kongressen dürfen sich Ärzte noch straffrei einladen lassen? Welche Fortbildungsveranstaltungen oder Referententätigkeiten dürfen sie sich bezahlen lassen? Welche Gewinnbeteiligungen an Unternehmen bzw. welche Verdienstmöglichkeiten (z. B. vergütete Anwendungsbeobachtungen) ...
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14.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Zum Q IV 2013 wurden die Chronikerpauschalen mit den neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 03220/3221 in den EBM aufgenommen. Gleichzeitig wurde im EBM in der Präambel zu diesen GOP definiert, wann ein Patient im Sinne des EBM als Chroniker eingestuft werden kann. Trotzdem kommt es auch nach vier Jahren immer wieder vor, dass Abrechnungen eingereicht werden, aus denen die KV nicht ersehen kann, ob die Abrechnungskriterien erfüllt sind oder nicht. Mit der Folge, dass die 03220/03221 in den ...
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14.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Für ärztliche Leistungen gibt es statistische Prüfzeiten, d. h. Zeiten, in denen der durchschnittliche Arzt eine Behandlungsleistung erbringen kann/können soll. Rechnet der Arzt aber eine solche Menge an Ziffern ab, dass er am Tag mehr als zwölf Stunden dafür bräuchte, wird die KV misstrauisch und prüft den Arzt. Schlimmstenfalls fordert die KV Honorare vom Arzt zurück. Im vom Landessozialgericht (LSG) Hessen nun entschiedenen Fall wandte der Arzt ein, besonders erfahren zu sein und ...
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14.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Auf den Abrechnungsunterlagen und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind zusätzlich zu den Kodierungen nach dem ICD-10 die Zusatzkennzeichen G (gesicherte Erkrankung), V (Verdacht auf), A (Ausschluss von), Z (Zustand nach), R (rechts), L (links) oder B (beidseitig) anzugeben.
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14.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · IGeL
Ob auf Flüssen, Binnenseen oder Seeschifffahrtsstraßen: Wer in Deutschland ein Sportboot (ausgenommen ein mit Muskelkraft oder kleinen Segeln angetriebenes) führen will, braucht meist einen Sportbootführerschein. Um diesen zu bekommen, wird ein ärztliches Zeugnis benötigt – eine IGeL!
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