23.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf.
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23.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Merkt ein Arzt nach Erhalt seines Honorarbescheids, dass er bei seiner eingereichten Abrechnung Leistungen falsch oder unvollständig benannt hat, muss er an 2 mögliche Schritte denken: An den Widerspruch gegen den Honorarbescheid und an den Korrekturantrag (Antrag auf nachträgliche Abrechnung oder Fehlerkorrektur) bei der KV. Ein Widerspruch allein reicht ggf. nicht aus (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2017, Az. L 11 KA 4/16).
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21.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Prüfzeiten/KV-Zeiten sind verbindlich. Erstellte Tagesprofile sind als Indizienbeweis für eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung geeignet. Ergibt sich danach eine deutlich zu hohe Gesamtarbeitszeit für den Arzt, so ist die Schlussfolgerung gerechtfertigt, er könne nicht alle abgerechneten Leistungen vollständig erbracht haben (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.01.2018, Az. L 11 KA 39/17 B ER). Ärzte sollten bei Plausibilitätsprüfungen einige ...
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21.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Abrechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 33076 EBM für sonografische Leistungen nach dem sogenannten B-Mode-Verfahren ist neben der Abrechnung der Duplex-Sonografie nach der GOP 33072 nicht gänzlich ausgeschlossen. Wenn die Venen ausschließlich mittels B-Mode-Verfahren und die Arterien mittels Duplex-Verfahren untersucht werden, kommt eine Abrechnung beider GOPen nebeneinander in Betracht. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 16.05.2018 laut des bislang ...
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17.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.04.2018 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Teilen beanstandet. Der G-BA legt nun Rechtsmittel ein. Auslöser ist eine vom G-BA vorgeschlagene Definition, nach der für Mittel mit therapeutischer Wirkung (u. a. für bestimmte antimikrobiell wirkende Produkte) eine Nutzenbewertung erforderlich wird. Die ...
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03.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum EBM
Frage: Die KV teilte uns mit, dass die Gebührenordnungspositionen (GOPen) 03660 und 03662 bei mehreren Patienten gestrichen wurden, da die Abrechnungsvoraussetzungen nicht erfüllt seien. Bei den betreffenden Patienten lägen zwar geriatrische Syndrome entsprechend der Präambel im EBM zu den Geriatriepositionen 03360 und 03362 vor, allerdings hätten die Patienten in den Abrechnungsquartalen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet. So kam z. B. einer unserer Patienten, geboren am ...
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03.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum EBM
Frage: Seit mehr als 4 Quartalen behandeln wir einen Patienten, meist im Rahmen von Hausbesuchen, wegen eines Dekubitus. Die EBM-Nr. 02310 berechnen wir nach den 3 zur Abrechnung erforderlichen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten (APK). Bereits nach dem 2. persönlichen APK haben wir die Chronikerpauschale 03221 abgerechnet (gefordert sind 2 persönliche APK). Ist dieses Vorgehen korrekt? Oder sind zur Abrechnung der Nrn. 02310 und 03321 bei demselben Patienten 5 persönliche APK ...
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02.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Erstattungsprobleme bei Nr. 15 GOÄ sind zwar nicht häufig, dies ist jedoch lediglich der einschränkenden Abrechnungsmöglichkeit geschuldet: Die Leistung darf im Kalenderjahr nur einmal abgerechnet werden. Für die hausärztliche Praxis ist dies dennoch eine Leistung, der mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden sollte. In vielen Fällen wird diese Abrechnungsmöglichkeit einfach übersehen.
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02.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Für länger dauernde Gespräche, Erörterungen etc. werden häufig leider immer noch Leistungen des Abschnitts G der GOÄ (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) „analog“ berechnet. Hierbei wird oft vergessen, dass Leistungen, die bereits in der GOÄ enthalten sind, nicht analog berechnet werden dürfen. § 6 Abs. 2 GOÄ ist hier eindeutig: „Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und ...
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30.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen bei der Gesundheitsuntersuchung und der Darmkrebsfrüherkennung beschlossen. Die Änderungen werden voraussichtlich Anfang 2019 wirksam werden.
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