18.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2019
Mit der Anpassung der Gesundheitsuntersuchung hat der Bewertungsausschuss eine neue Ziffer zur Abrechnung von Harnstreifentests beschlossen. Die neue EBM-Nr. 32033 ersetzt dabei die weiterhin gültige Nr. 32030.
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16.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Haftungsrecht
Ärzte haften nicht auf Schmerzensgeld und Schadenersatz für eine durch künstliche Ernährung verursachte Lebensverlängerung. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 02.04.2019 (Az. VI ZR 13/18) entschieden. Es gilt jedoch, die Besonderheiten des Falls zu beachten.
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16.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Der tägliche Ansatz der EBM-Nr. 01950 (Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger) erfordert auch einen täglichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK). Dieser Kontakt muss bei der Vergabe des Substitutionsmittels erfolgen. Die sonstige Behandlung (u. a. Untersuchung, Urinanalyse, Auswahl und Dosierung des Substitutionsmittels usw.) kann diesen Kontakt nicht ersetzen (Sozialgericht [SG] Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2018, Az. S 2 KA 1520/16).
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09.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2019
Lange Zeit herrschte in den Hausarztpraxen Unklarheit, ab wann genau die neuen Regelungen zur Gesundheitsuntersuchung (auch: Check-Up) mit dem dreijährigen Intervall anzuwenden sind. Es ging insbesondere um die Frage, wie mit den Versicherten zu verfahren ist, bei denen zuletzt im Jahr 2017 ein Check-Up durchgeführt wurde. Dazu hat sich die KBV nun mit den Krankenkassen geeinigt. Die Versicherten dürfen demnach bis zum 30.09.2019 wieder zur Gesundheitsuntersuchung erscheinen.
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04.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Leserservice
Fragen zur Kassenabrechnung beantwortet Dr. med. Heinrich Weichmann, langjähriger Referent bei der KBV in Berlin. Bei Fragen zur Privatliquidation und zu IGeL hilft Ihnen Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen der PVS Büdingen. Schreiben Sie dazu eine E-Mail mit Ihren Fragen an aaa@iww.de . Nutzen Sie auch unser Abrechnungsforum EBM & GOÄ auf Facebook unter www.facebook.com/groups/abrechnungsforum für Ärzte, MFA und sonstige Experten. Zahlreiche Beiträge finden Sie zudem in unserem ...
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02.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Vorsorge
Gerade noch rechtzeitig zu Beginn des neuen Quartals hat der Bewertungsausschuss am 29.03.2019 die Änderung der Gesundheitsuntersuchungs(GU)-Richtlinie umgesetzt. Dazu wurden die EBM-Nr. 01732 sowie damit verbundene Laboruntersuchungen angepasst. So erh öht sich die Bewertung der GU (Nr. 01732) mit Wirkung zum 01.04.2019 von bisher 303 Punkte um 17 Punkte auf 320 Punkte, also um 1,84 Euro.
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02.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2019
Seit dem 01.04.2017 können Vertragsärzte für die Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde die EBM-Nr. 01439 berechnen. Die bislang mit der Abrechnung verbundenen Einschränkungen hinsichtlich der Indikationen fallen zum 01.04.2019 weg.
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02.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Vorsorge
Am 19.04.2019 treten die Änderungen der Richtlinie für das Darmkrebsscreening (AAA 08/2018, Seite 8) in Kraft. Der Bewertungsausschuss hat daher am 29.03.2019 u. a. eine Anpassung der Abrechnungsposition für die Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms nach EBM-Nr. 01740 beschlossen, die auch eine höhere Bewertung beinhaltet.
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01.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Ein 51-jähriger Patient stellt sich wegen eines extrem starken perianalen Juckreizes vor, der seit etwa sechs bis sieben Wochen besteht. Allergien sind nicht bekannt. Der Patient ist verheiratet und hat keinerlei außereheliche Kontakte. Im Rahmen der ersten Konsultation wurde die Untersuchung der Haut und speziell der perianalen Region durchgeführt und ein Abstrich zur mikrobiologischen Untersuchung entnommen.
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01.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Gesetzgebung
Am 14.03.2019 hat der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Zwar befasst sich auch der Bundesrat noch damit, zustimmungspflichtig ist das TSVG jedoch nicht, sodass es in wesentlichen Teilen zum 01.05.2019 in Kraft treten dürfte. Viele Regelungen, die das ärztliche Honorar betreffen, sollen dann ab dem 01.08.2019 gelten. AAA gibt einen Überblick, auf welche Änderungen sich Vertragsärzte einstellen müssen.
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