25.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Abrechnungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer betrügt, macht sich strafbar. Für einen „betroffenen“ Arzt wird es in einer solchen Lage besonders einschneidend, wenn mit Blick auf eine festzustellende Unzuverlässigkeit bzw. Unwürdigkeit zur Berufsausübung approbationsrechtliche Maßnahmen im Raum stehen. Im konkreten Fall hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg die Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines – zuvor strafrechtlich verurteilten – Arztes nicht als ...
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23.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Selbstzahlerleistungen
An Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bzw. Selbstzahlerleistungen kommt keine Hausarztpraxis vorbei, auch wenn es „nur“ irgendwelche Bescheinigungen oder Reiseimpfungen sind. Einige Vorgaben zur Abrechnung von IGeL sollten dabei auf keinen Fall vernachlässigt werden. Neben den Bescheinigungen und Reiseimpfungen werden weitere IGeL, wie z. B. die Beratung zur Patientenverfügung immer häufiger nachgefragt.
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23.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll im Mai 2019 in Kraft treten. Einige Neuerungen haben auch Auswirkungen auf das ärztliche Honorar sowie die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
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23.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Bei der Berechnung der Rückforderung im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung muss die KV bereits durchgeführte Regressierungen wegen Überschreitens der Jobsharing-Obergrenze nicht in voller Höhe als Eurobetrag berücksichtigen, sondern kann dies anteilig tun. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 13.02.2019 entschieden (Az. B 6 KA 58/17 R).
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18.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2019
Mit der Anpassung der Gesundheitsuntersuchung hat der Bewertungsausschuss eine neue Ziffer zur Abrechnung von Harnstreifentests beschlossen. Die neue EBM-Nr. 32033 ersetzt dabei die weiterhin gültige Nr. 32030.
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16.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Haftungsrecht
Ärzte haften nicht auf Schmerzensgeld und Schadenersatz für eine durch künstliche Ernährung verursachte Lebensverlängerung. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 02.04.2019 (Az. VI ZR 13/18) entschieden. Es gilt jedoch, die Besonderheiten des Falls zu beachten.
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16.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Der tägliche Ansatz der EBM-Nr. 01950 (Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger) erfordert auch einen täglichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK). Dieser Kontakt muss bei der Vergabe des Substitutionsmittels erfolgen. Die sonstige Behandlung (u. a. Untersuchung, Urinanalyse, Auswahl und Dosierung des Substitutionsmittels usw.) kann diesen Kontakt nicht ersetzen (Sozialgericht [SG] Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2018, Az. S 2 KA 1520/16).
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09.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2019
Lange Zeit herrschte in den Hausarztpraxen Unklarheit, ab wann genau die neuen Regelungen zur Gesundheitsuntersuchung (auch: Check-Up) mit dem dreijährigen Intervall anzuwenden sind. Es ging insbesondere um die Frage, wie mit den Versicherten zu verfahren ist, bei denen zuletzt im Jahr 2017 ein Check-Up durchgeführt wurde. Dazu hat sich die KBV nun mit den Krankenkassen geeinigt. Die Versicherten dürfen demnach bis zum 30.09.2019 wieder zur Gesundheitsuntersuchung erscheinen.
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04.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Leserservice
Fragen zur Kassenabrechnung beantwortet Dr. med. Heinrich Weichmann, langjähriger Referent bei der KBV in Berlin. Bei Fragen zur Privatliquidation und zu IGeL hilft Ihnen Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen der PVS Büdingen. Schreiben Sie dazu eine E-Mail mit Ihren Fragen an aaa@iww.de . Nutzen Sie auch unser Abrechnungsforum EBM & GOÄ auf Facebook unter www.facebook.com/groups/abrechnungsforum für Ärzte, MFA und sonstige Experten. Zahlreiche Beiträge finden Sie zudem in unserem ...
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02.04.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Vorsorge
Gerade noch rechtzeitig zu Beginn des neuen Quartals hat der Bewertungsausschuss am 29.03.2019 die Änderung der Gesundheitsuntersuchungs(GU)-Richtlinie umgesetzt. Dazu wurden die EBM-Nr. 01732 sowie damit verbundene Laboruntersuchungen angepasst. So erh öht sich die Bewertung der GU (Nr. 01732) mit Wirkung zum 01.04.2019 von bisher 303 Punkte um 17 Punkte auf 320 Punkte, also um 1,84 Euro.
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