31.01.2020 · Nachricht aus PFB · Ärztliches Werberecht
Es ist mit der einzuhaltenden ärztlichen Sorgfalt nicht vereinbar, dass ein Arzt grundsätzlich auf den persönlichen Kontakt mit dem Patienten verzichtet und Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen über einen Messenger-Dienst ausstellt (LG Hamburg 3.9.19, 406 HK O 56/19, Urteil).
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31.01.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Digitalisierung
Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) enthält. Die ePA soll schnell und sicher eingeführt werden. Ab dem 01.01.2021 sollen die Krankenkassen den Versicherten die ePA zur Verfügung stellen. Für die erste Eintragung der Daten in die digitale Akte sollen Arztpraxen und Krankenhäuser einmalig 10 Euro je Patient erhalten.
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31.01.2020 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Ein 68-jähriger, übergewichtiger Patient (181 cm, 102 kg) berichtet über einen seit etwa fünf Tagen bestehenden plötzlich aufgetretenen Schwindel. Oft sei es ihm „schwarz vor den Augen“ und er habe das Gefühl, gleich „umzukippen“. Der Schwindel sei zwar ständig vorhanden, jedoch sei dieser unterschiedlich stark ausgeprägt. Der Patient gibt an, sich oft hinsetzen zu müssen. Zudem könne er nicht mehr so viel spazieren gehen wie vorher und habe häufiger Kopfschmerzen. Diese ...
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28.01.2020 · Fachbeitrag aus AAA · TSVG
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind neue Fälle entstanden, die durch die Arztpraxen gekennzeichnet werden müssen. Mit den insgesamt fünf TSVG-Fällen sind extrabudgetäre Honorare verbunden, doch die Einstufung ist kompliziert. Welcher Arzt darf/muss welche Fälle kennzeichnen und wann trifft welcher TSVG-Fall zu? Die folgende Grafik hilft anhand eines Entscheidungsbaums bei der Beantwortung dieser Fragen.
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27.01.2020 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
In den seit dem 01.01.2020 neuen Leistungsziffern Nr. 100 und 101 GOÄ zur Leichenschau (AAA 10/2019, Seite 8) finden sich erstmals auch Mindestzeiten für diese Leistungen. Die Zeitangaben sorgen in den Arztpraxen für Fragen zur Abrechnung, die in diesem Beitrag beantwortet werden.
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27.01.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Neben der durchgehenden Absenkung der Bewertungen und der Prüfzeiten sonografischer Untersuchungen (AAA 01/2020, Seite 8) gibt es zum 01.04.2020 auch zwei inhaltliche Änderungen, die für Hausärzte relevant sind. Diese betreffen die Aufnahme einer eigenständigen Abrechnungsposition für die Durchführung der Abdomensonografie mit Kontrastmitteleinbringung sowie die sonografische Untersuchung nach EBM-Nr. 33080.
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27.01.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Im Rahmen der EBM-Reform, die ab dem 01.04.2020 gilt, sind weitere Änderungen für die Hausärzte relevant. Es betrifft u. a. Samstagssprechstunden, Leistungen zur Empfängnisverhütung, Substitution, die Schmerztherapie, sowie die Prüfzeiten bei den „psychosomatischen“ EBM-Nrn.
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27.01.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Die allergologische Diagnostik (Abschnitt 30.1 des EBM) wird mit der EBM-Reform zum 01.04.2020 umstrukturiert. Die Nr. 30100 wird neu in den EBM aufgenommen und gilt für die allergologische Anamnese und die Befundbesprechung nach Vorliegen der Ergebnisse der Allergietestung. Die Kosten für die Durchführung der Testreihen sind künftig über zwei Kostenpauschalen berechnungsfähig. Die Bewertungen der Nrn. 30110 und 30111, die diese Kosten bis zum 31.03.2020 abdecken, werden im Gegenzug ab ...
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21.01.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die EBM-Reform zum 01.04.2020 bringt nicht nur geänderte Leistungsbewertungen, sondern auch eine Absenkung der Prüfzeiten. Diese Absenkung wird nicht nur Auswirkungen auf künftige Plausibilitätsprüfungen haben, sondern kann auch in aktuell schon laufenden Plausibilitätsprüfungen einem alten Argument neues – möglicherweise entscheidendes – Leben einhauchen. Der folgende Beitrag erklärt, warum.
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17.01.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Gesetzgebung
Um die Bereitschaft und Zustimmung zur Organspende zu erhöhen, hat der Bundestag am 16.01.2020 die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung“ verabschiedet. Bei dieser Lösung, die im Gegensatz zu der sogenannten „doppelten Widerspruchslösung“ auf aktive Zustimmung zur Organspende setzt, spielen auch die Hausärzte eine zentrale Rolle. Für die regelmäßige und ergebnisoffene Beratung zur Organspende sollen sie ein Honorar erhalten, das keinen Budgetbeschränkungen unterliegt.
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