18.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Vertragsärzte dürfen Videosprechstunden ab dem zweiten Quartal 2020 ohne Limitierung durchführen und abrechnen. Die bislang geltende Regelung, nach der die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Videosprechstunde behandeln dürfen, wird aufgrund des grassierenden Coronavirus aufgehoben, wie die KBV via Praxisnachrichten mitteilt.
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18.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Wird ein angestellter Arzt krank, so darf der Vertragsarzt die Leistungen derjenigen Ärzte, die den Kranken vertreten, nicht über die Arztnummer des erkrankten Arztes abrechnen. Tut der Vertragsarzt dies doch, muss er das gesamte Honorar für diese Leistungen zurückzahlen (Sozialgericht [SG] Dresden, Beschluss vom 23.01.2020, Az. S 25 KA 18/20 ER).
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12.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Frage: „Immer einmal wieder kommen Patienten zu mir in die Sprechstunde und fordern die Verordnung von Medikamenten für eine geplante stationäre Behandlung. Die Patienten werden durch das Krankenhaus dazu aufgefordert – mit der Begründung, diese Medikamente seien nicht vorhanden und müssten deshalb mitgebracht werden. Wie ist die Medikation der Patienten bei unterschiedlichen Konstellationen stationärer Aufenthalte geregelt?“
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11.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Coronavirus
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können seit dem 09.03.2020 auch nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung für bis zu sieben Tage bekommen. Die Daten der für die Abrechnung notwendigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können in diesen Fällen am Telefon übermittelt werden. Diese Sonderregelungen gelten für zunächst vier Wochen.
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05.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Vergütung
Die KBV bestätigt, dass alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem neuen Coronavirus erforderlich sind, seit dem 01.02.2020 extrabudgetär vergütet werden. Wichtig ist dabei, dass die Vertragsärzte diese Fälle mit der Ziffer 88240 kennzeichnen.
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05.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Die KBV hat die Auswirkungen der EBM-Reform zum 01.04.2020 auf die einzelnen Fachgruppen simuliert. Für die Fachgruppe der Allgemeinmediziner und hausärztlichen Internisten hat sie eine Erhöhung des Punktzahlvolumens um ca. ein Prozent ermittelt. Davon entfallen ca. 0,1 Prozent auf die Höherbewertung des Hautkrebsscreenings, die sich – da es sich um eine extrabudgetäre Vergütung handelt – unmittelbar mit ca. 17,3 Mio. Euro auf das KV-Honorar a uswirkt. Drei Beispielrechnungen ...
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05.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Umfangreicher kann man immer dokumentieren. Gleichzeitig muss die Umsetzung aber auch praktikabel sein. Leider gehen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) immer häufiger dazu über, im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen bzw. sachlich-rechnerischen Berichtigungen zum Teil hohe Honorarrückforderungen von Ärzten zu fordern. Sinngemäß erfolgt dies mit der Begründung, die monierte(n) Leistung(en) seien (teilweise) nicht vollständig erbracht, da sie nicht ordnungsgemäß dokumentiert ...
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05.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Ein Patient, 57 Jahre alt, hat sich in seiner Heimwerkstatt mit einer Stichsäge die Daumenkuppe abgeschnitten. Er stellte sich umgehend in der unweit entfernten Praxis vor. Es war der vierte persönliche Arzt-Patienten-Kontakt (APK) im Quartal. Bei der Untersuchung zeigte sich ein stark blutender Daumenkuppendefekt von etwa 2,5 mm Dicke. Der Daumennagel blieb unverletzt, die Weichteilabtrennung erfolgte knapp vor dem knöchernen Anteil des Daumenendglieds.
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05.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Der EBM enthält im Anhang 3 nicht nur die für die Plausibilitätsprüfung relevanten Prüfzeiten für die meisten ärztlichen Leistungen, sondern auch die Kalkulationszeiten , die der Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils zugrunde liegen. Durch die am 01.04.2020 in Kraft tretende EBM-Reform werden sowohl die Prüfzeiten als auch die Kalkulationszeiten deutlich abgesenkt. Während die Reduzierung der Prüfzeiten das Risiko einer Plausibilitätsprüfung deutlich reduziert, erhöht sich ...
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05.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Praxen mit im Jobsharing angestellten Ärzten erhalten bei der Berechnung des Regelleistungsvolumens (RLV) keinen zehnprozentigen Kooperationszuschlag. Denn Praxen mit Jobsharing-Angestellten unterliegen – anders als Praxen mit angestellten Ärzten – einer strengen Leistungsbegrenzung, die mit einem zehnprozentigen Zuschlag auf das RLV nicht zu vereinbaren wäre (Bayerisches Landessozialgericht [LSG Bayern], Urteil vom 16.01.2019, Az. L 12 KA 21/18).
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