24.03.2025 · Fachbeitrag aus VE · Simultanvollstreckung
Will der Gläubiger gegen mehrere Schuldner gleichzeitig vollstrecken, steht er ggf. vor dem Problem, dass örtlich und/oder sachlich verschiedene Vollstreckungsorgane zuständig sind, denen er die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitels nicht gleichzeitig vorlegen kann. Diesem Problem kann der Gläubiger aber bereits frühzeitig begegnen bzw. es noch nachträglich lösen. Der folgende Beitrag zeigt, was der Gläubiger beachten muss, welche Kosten dabei entstehen und, ob diese ...
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23.11.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Freiheitsentziehungsmaßnahmen
Mit Migrationsthemen einhergehend nimmt die Anzahl von Freiheitsentziehungsmaßnahmen im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht nach § 415 Abs. 1 FamFG zu. Hierunter fallen z. B. Zurückweisungshaft (§ 15 Abs. 5 AufenthG), Anordnungen des weiteren Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens (§ 15 Abs. 6 AufenthG), Zurückschiebungshaft (§ 57 Abs. 3 AufenthG), Abschiebungshaft (§ 62 Abs. 2, 3 AufenthG), Überstellungshaft (Art. 28 Abs. 2 Dublin-III-VO), Ausreisegewahrsam ...
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03.01.2025 · Fachbeitrag aus VE · Vermögensauskunft
Gläubiger eines gegen eine GmbH bestehenden Vollstreckungstitels sehen sich oft mit folgendem Problem konfrontiert: Der mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragte Gerichtsvollzieher teilt mit, dass die Ladung zur Vermögensauskunft der schuldnerischen GmbH nicht zugestellt werden konnte bzw. er weigert sich mangels Zuständigkeit, den Auftrag wegen „amtsbekannter Nichterreichbarkeit“ der Gesellschaft auszuführen. Beides stellt für den Gläubiger aber kein Hindernis dar, die ...
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19.03.2024 ·
Sonderausgaben aus RVGprof · Downloads · Gebühren im Zivilrecht
Wie rechnen Sie im Falle einer Säumnis des Gegners vor Gericht ab – mit der ermäßigten Terminsgebühr von 0,5? Dann verschenken Sie unter Umständen Honorar! In vielen Fällen entsteht nämlich auch bei Versäumnisurteilen die volle Terminsgebühr von 1,2. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie Sie bei der Abrechnung richtig vorgehen, zeigt Ihnen die Sonderausgabe von RVG prof. "Terminsgebühr bei Säumnis des Gegners".
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