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  • 22.10.2025 · Downloads allgemein

    Das Übergangsrecht zum KostBRÄG 2025

    Zum 1.6.25 ist das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025, BGBl 25 I Nr. 109) in Kraft getreten. Es hat für Anwälte einige wichtige Änderungen mit sich gebracht. Für die Anwaltschaft stellt sich mittlerweile vermehrt die Frage, wann nach neuem Recht abzurechen ist und wann noch altes Recht anzuwenden ist. Gleiches gilt im Hinblick auf die Gerichtskosten.