25.11.2021 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Vertragsrecht und zur Aussetzung.
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25.11.2021 · Fachbeitrag aus AA ·
Beim Betriebsübergang lauern viele Fallen. Zudem müssen wichtige Fristen vom Veräußerer und Erwerber beachtet werden. Läuft etwas bei der Unterrichtung der ArbN falsch, kann das für den Betriebsveräußerer böse Folgen nach sich ziehen.
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25.11.2021 · Fachbeitrag aus AA · Schadenersatz
Der ArbN darf bei einem Lohnrückstand seine Arbeitsleistung nur dann zurückbehalten, wenn der ArbG seine Lohnzahlungspflicht in mehr als nur geringfügigem Umfang nicht erfüllt hat.
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25.11.2021 · Fachbeitrag aus AA · Coronapandemie
Sollen bereits bewilligte Urlaubstage wegen einer angeordneten häuslicher Quarantäne nicht angerechnet werden, muss eine ärztliche AUB vorgelegt werden.
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25.11.2021 · Nachricht aus AA · IWW-Webinare
Auch im 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:
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25.11.2021 · Nachricht aus AA · Kirchliches Arbeitsverhältnis
§ 19 MVG-EKD stellt als kirchenrechtliche Regelung kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar.
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25.11.2021 · Nachricht aus AA · Massenentlassungen
Nach Wortlaut, Systematik und Sinn und Zweck von § 17 KSchG besteht die Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit auch bei krankheitsbedingten Massenentlassungen.
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25.11.2021 · Nachricht aus AA · Lesererfahrungsaustausch
Wenn Sie ein interessantes Urteil erstritten haben, über das nach Ihrer
Ansicht berichtet werden sollte, schreiben Sie uns: IWW Institut, Redaktion AA Arbeitsrecht aktiv, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax 02596 92299,
aa@iww.de . Jede veröffentlichte Entscheidung belohnen wir mit 30 EUR.
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25.11.2021 · Nachricht aus AA · Schwerbehinderung
Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung endet, wenn der Schwellenwert gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX unterschritten wird.
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25.11.2021 · Nachricht aus AA · Streitwert
Der Antrag auf Entfernung einer Abmahnung und der Antrag auf Feststellung, dass der ArbN unbefristet im Homeoffice arbeiten darf, sind jeweils mit einem Bruttomonatsgehalt angemessen bewertet (LAG Köln 28.6.21, 2 Ta 89/21, Abruf-Nr. 223738 ).
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