25.05.2021 · Nachricht aus AA · Coronapandemie
Ein ArbG darf die Beschäftigung seines ArbN verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest – nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der ArbN ist in diesem Fall arbeitsunfähig.
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25.05.2021 · Nachricht aus AA · Coronapandemie
Die Kündigung wegen einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne des ArbN zum Zwecke des Infektionsschutzes aufgrund der Covid-19-Pandemie ist auch außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG regelmäßig rechtsunwirksam. Dies gilt zumindest in dem Fall, in dem der ArbG aufgrund des verzögerten Eingangs einer schriftlichen behördlichen Bestätigung der Quarantäne diese bezweifelt und den ArbN der Drucksituation aussetzt, entweder gegen die behördliche Quarantäne zu verstoßen oder ...
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25.05.2021 · Nachricht aus AA · Coronapandemie
Wer bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustet und äußert, er hoffe, dass er Corona bekäme, verletzt in erheblicher Weise die dem
Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Kollegen. Wenn der ArbN dann deutlich macht, dass er nicht bereit ist, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, genügt auch keine Abmahnung.
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25.05.2021 · Nachricht aus AA · Coronapandemie
Ein ArbG kann eine ArbN versetzen, die regelmäßige Maskenpausen
verlangt.
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25.05.2021 · Nachricht aus AA · Datenschutzbeauftragter
Darf eine Person in Doppelfunktion als Betriebsrat (BR) und Datenschutzbeauftragter (DSB) tätig sein?
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25.05.2021 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Die gezielte Durchsuchung eines Dienstcomputers nach privater Korrespondenz eines Arbeitskollegen sowie deren Sicherung und Weitergabe an Dritte kann „an sich“ ein wichtiger Grund für den Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung sein. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn der ArbN dabei Beweise für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren sichern möchte, ohne von seinem ArbG mit solchen Ermittlungen betraut worden zu sein.
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25.05.2021 · Fachbeitrag aus AA · Vorruhestand
Gerade größere Konzerne, die in früheren Zeiten für durchaus großzügige Vorruhestandsvereinbarungen bekannt waren, bereuen heute oft derartige Vereinbarungen. Hier wird teilweise versucht, das finanzielle Risiko auf oft nur finanziell unzureichend ausgestattete Tochterunternehmen zu verschieben, auf die die Vorruheständler kurz vor Ende ihrer aktiven Beschäftigungszeit nach § 613a BGB übergehen sollen.
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25.05.2021 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Zeugnis, zum Vollstreckungsrecht und zum Prozessrecht.
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25.05.2021 · Nachricht aus AA · Wiedereinsetzung
Verlegt eine Partei ihre Geschäftsräume, unter deren Adresse sie auch ihre Post erhält, muss sie dem Gericht die neue zustellfähige Anschrift rasch mitteilen. Dabei ist ein ausdrücklicher Hinweis notwendig. Auch der alte Briefkasten muss eindeutig als nicht mehr genutzt erkennbar sein.
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25.05.2021 · Nachricht aus AA · IWW-Webinare
Auch im 2. und 3. Quartal 2021 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:
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