24.02.2022 · Fachbeitrag aus AA · Kündigung
Vergleiche zwischen Maskenpflicht und der Nazidiktatur muss der ArbG nicht hinnehmen. Das stellte das Arbeitsgericht Darmstadt klar.
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21.02.2022 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
Setzt eine Polizeiärztin in einer Kleinanzeige unter anderem das Infektionsschutzgesetz vom 18.10.20 mit dem Ermächtigungsgesetz vom 23.3.33 gleich, verstößt sie damit in erheblichem Maß gegen die Pflicht gegenüber ihrem Dienstherrn, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des GG zu bekennen. Eine hierauf gestützte ordentliche Kündigung ist sozial gerechtfertigt.
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18.02.2022 · Nachricht aus AA · Außerordentliche Kündigung
Wenn der ArbG dem Homeoffice generell Vorrang vor Präsenz einräumt, die dafür erforderliche Ausstattung aber nicht so schnell besorgen kann, kann er den ArbN nicht sofort fristlos entlassen, wenn er den Bürostuhl mit nach Hause nimmt.
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16.02.2022 · Fachbeitrag aus AA · Erschwerniszulage
Corona-Prämien, die einem ArbN vom ArbG zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, können aufgrund ihrer Zweckbestimmung auch unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen als unpfändbare
Erschwerniszuschläge gem. § 850 a Nr. 3 ZPO qualifiziert werden.
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16.02.2022 · Fachbeitrag aus AA · IWW-Webinare
Auch im 1. und 2. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:
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16.02.2022 · Nachricht aus AA · Gegenstandswert
Die begehrte Freistellung eines Betriebsratsmitglieds von der Arbeitspflicht im Einzelfall ist eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit und nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG zu bemessen. Eine Schulungsveranstaltung von fünf Seminartagen ist in der Regel mit dem Anknüpfungswert zu veranschlagen. Bei kürzeren Veranstaltungen ist zeitratierlich zu kürzen.
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16.02.2022 · Nachricht aus AA · Kündigung/Betriebsratswahl
Ein ArbN und Mitglied des Wahlvorstands muss trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden.
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16.02.2022 · Nachricht aus AA · Arbeitsunfall
Ein ArbN, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
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