01.07.2022 · Fachbeitrag aus AA · Beratungspraxis
Ein ArbG bittet um einen anwaltlichen Rat: Einer seiner ArbN macht Urlaub im Ausland. Am Hotel brennt es, die Polizei verdächtigt den ArbN und seine „Kegelfreunde“ und ordnet U-Haft gegen alle wegen Verdachts der Brandstiftung an. Offiziell ist der Urlaub des ArbN zu Ende. Der ArbG weiß nicht, wie lange die U-Haft dauert und wann der ArbN seine Arbeit wieder antreten kann. Er möchte wissen, welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten es gibt. Anhand von vier Situationen erläutern Sie dem ...
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01.07.2022 · Fachbeitrag aus AA · AGG
Werden wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters durch die
Herausnahme von Beschäftigten in Altersteilzeit aus dem persönlichen
Anwendungsbereich eines Sozialplans Schadenersatzansprüche geltend gemacht, ist nicht das abgebende, sondern das übernehmende Unternehmen passivlegitimiert.
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01.07.2022 · Fachbeitrag aus AA · Sommerquiz
In der anwaltlichen Praxis ist es nicht immer leicht, einzuschätzen, ob es für eine fristlose Kündigung des ArbN in der jeweiligen Situation reicht oder nicht. Testen Sie anhand 11 kurzer Situationen jetzt Ihr Wissen. AA-Leser sind dabei etwas im Vorteil: Alle Fälle wurden in den letzten 12 Monaten vor den Arbeitsgerichten verhandelt und die meisten in AA aktiv besprochen. Also los geht‘s! Die Frage lautet jeweils: Darf fristlos gekündigt werden?
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01.07.2022 · Fachbeitrag aus AA · AGB
Manche ArbG vereinbaren die Übernahme der Kosten einer Fortbildung des ArbN in einem Fortbildungsvertrag. Darin verpflichtet sich der ArbN, in einem bestimmten Zeitraum weiter tätig zu sein. Kommt es nicht zu dieser Weiterbeschäftigung aus Gründen in der Person des ArbN, verlangt der ArbG aus dem Fortbildungsvertrag häufig die volle oder jedenfalls anteilige Rückzahlung der Fortbildungskosten. Ist das so einfach möglich? Das BAG hat hierzu eine weitere, sehr interessante Entscheidung ...
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01.07.2022 · Fachbeitrag aus AA · Außerdienstliches Verhalten
Eine Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für etwa 1.000 Mitarbeiter muss bei Auftritten in Dating-Portalen Rücksicht auf ihre dienstliche Stellung nehmen.
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30.06.2022 · Nachricht aus AA · Statisktik
„Der Arbeitsmarkt insgesamt ist weiterhin stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben zwar im Juni kräftig zugenommen. Diese Anstiege gehen aber darauf zurück, dass die ukrainischen Geflüchteten nun in den Jobcentern erfasst und dadurch in der Arbeitsmarktstatistik sichtbar werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Hamburg.
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29.06.2022 · Nachricht aus AA · Urlaubsrecht
Der Arbeitnehmer muss sich den ihm während des Kündigungsschutzrechtsstreits von einem anderen Arbeitgeber gewährten Urlaub auf seine Urlaubsansprüche gegen den alten Arbeitgeber in entsprechender Anwendung der §§ 615 S. 2 BGB, 11 KSchG anrechnen lassen, wenn er die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht gleichzeitig hätte erfüllen können. Das gilt auch für den vertraglich vereinbarten Urlaub der den Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt.
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24.06.2022 ·
Checklisten aus AA · Downloads · Kündigungsrecht
In der anwaltlichen Praxis ist es nicht immer leicht, einzuschätzen, ob es für eine fristlose Kündigung des ArbN in der jeweiligen Situation reicht oder nicht. Testen Sie anhand 11 kurzer Situationen jetzt Ihr Wissen. AA-Leser sind dabei etwas im Vorteil: Alle Fälle wurden in den letzten 12 Monaten vor den Arbeitsgerichten verhandelt und die meisten in AA aktiv besprochen. Also los geht‘s!
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23.06.2022 · Fachbeitrag aus AA · Sommerquiz
Häufig zu spät gekommen, etwas aus dem Unternehmen mitgenommen, Kollegen oder Vorgesetzten beleidigt – es gibt viele Situationen, die den ArbG bewegen, den ArbN fristlos entlassen zu wollen. Doch sind die Situationen wirklich geeignet, den ArbN sofort zu entlassen? Das müssen Sie als anwaltlicher Berater des ArbG dann einschätzen. Anhand von 11 Situationen konnten Sie Ihr Wissen testen. Nachfolgend die Antworten der Arbeitsrichter und wie sie die Lage beurteilten.
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23.06.2022 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitszeugnis
Bei den Vorstellungen, wie ein Arbeitszeugnis auszusehen hat, liegen zwischen dem ArbN und dem ArbG oft Welten – gerade dann, wenn es um das Ende des Arbeitsverhältnisses Streit gibt. Anhand eines Falls, der vor dem LAG Nürnberg verhandelt wurde, soll verdeutlicht werden, wo die „Gräben“ bei der Formulierung liegen und wie das Gericht das Formulierungsproblem geschickt gelöst hat.
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