20.01.2023 · Nachricht aus AA · Freizeit
Ein ArbN ist nicht verpflichtet, sich in seiner Freizeit zu erkundigen, ob sein Dienstplan geändert worden ist. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Mitteilung des ArbG per Telefon entgegenzunehmen oder eine SMS zu lesen. Nimmt er eine Information über eine Dienstplanänderung nicht zur Kenntnis, geht ihm diese erst bei Dienstbeginn zu.
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18.01.2023 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
Wenn ein ArbN über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies ggf. nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen.
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16.01.2023 · Fachbeitrag aus AA · Kostenrecht
Der Wert einer Klage auf tatsächliche Beschäftigung ist gemäß § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 RVG, § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu bestimmen. Maßgebend für die Wertfestsetzung ist dabei vor allem das objektiv zu bewertende Interesse der klagenden Partei an einer tatsächlichen Beschäftigung.
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09.01.2023 · Fachbeitrag aus AA · Prozessrecht
Bei der Überprüfung von Maßnahmen von Religionsgemeinschaften hat sich die verwaltungsgerichtliche Prüfung auf die Frage zu beschränken, ob der Antragsteller durch eine Maßnahme seiner Religionsgesellschaft in einer subjektiven Rechtsposition verletzt ist, die ihm das staatliche Recht verleiht.
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04.01.2023 · Nachricht aus AA · Statisktik
„Die Arbeitslosigkeit hat im Dezember wie in diesem Monat üblich mit Beginn der Winterpause zugenommen. Bereinigt um saisonale Einflüsse ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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23.12.2022 · Fachbeitrag aus AA · Art der Arbeitsleistung
Das sogenannte „quiet quitting“ lässt sich ins Deutsche am besten mit „Dienst nach Vorschrift“ übersetzen. Der ArbN leistet nur die Arbeit, zu der er vertraglich verpflichtet ist, nicht mehr oder weniger. Die Motivation dabei ist, sich und seine Arbeitskraft zu schonen und sich nicht selbst zu überanstrengen. Der Beitrag zeigt auf, wie der ArbG hierauf reagieren kann.
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