01.11.2007 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Ist eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG geplant und kommt zwischen ArbG und Betriebsrat ein Interessenausgleich zustande, in dem die zu kündigenden ArbN namentlich benannt sind, modifiziert § 1 Abs. 5 KschG die Sozialauswahl. In diesem Fall wird vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Der Beitrag zeigt, wie sich der ArbN gleichwohl gegen die Kündigung wehren kann.
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Die Anwendbarkeit des KSchG führt nach wie vor zu vielen Problemen. Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen daher zwei Übersichten, mit denen Sie alle Fälle sicher einordnen können. Ermitteln Sie aus der Übersicht 1 zunächst die Grundkonstellation (Anm. 1 + 2).
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsvertragsinhalt
In vielen Unternehmen werden zum Jahresende Sonderzahlungen, Gratifikationen etc. an die Mitarbeiter geleistet. Allerdings sind diese zumeist missverständlich und intransparent. So stellt sich oftmals die Frage, ob Sonderzahlungen gekürzt, einbehalten oder vom ArbN zurückverlangt werden können. Anhand der jüngsten Entscheidung des BAG zu Sonderzahlungen (28.3.07, 10 AZR 66/06, Abruf-Nr.
072386
) werden die grundlegenden Anforderungen an arbeitsvertragliche Regelungen sowie die ...
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01.11.2007 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Kündigt der ArbG das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG außerordentlich, muss der ArbN, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 Abs. 1 S. 2, § 4 S. 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben (BAG 28.6.07, 6 AZR 873/06, Abruf-Nr.
073198
).
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus AA · Aufhebungsvertrag
Das Formerfordernis des § 623 BGB erfasst alle den (Aufhebungs-) Vertragsinhalt bestimmenden Abreden, so auch die Zahlung einer Abfindung, es sei denn, diese Abrede hat keine wesentliche Bedeutung für den Vertrag (§ 139 BGB). Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Vertragsparteien durch die Abrede „Nebenabreden sind nicht getroffen“ zu erkennen gegeben haben, dass es auf etwaige dennoch getroffene Nebenabreden für die Wirksamkeit des Vertrags nicht ankommen soll, und ...
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus AA · Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sieht ein vom ArbG vorformulierter Arbeitsvertrag eine monatlich zu zahlende Leistungszulage unter Ausschluss jeden Rechtsanspruchs vor, benachteiligt dies den ArbN unangemessen. Die Klausel ist unwirksam (BAG 25.4.07, 5 AZR 627/06, Abruf-Nr.
072811
).
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus AA · Zwangsvollstreckung
Die Folgen einer (Vor)Pfändung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses hatten wir in „Arbeitsrecht aktiv“ bereits dargestellt (AA 07, 135). Der folgende Beitrag schließt sich hieran an und stellt die genaue Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens bei sog. gewöhnlichen Gläubigern dar.
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
In der Praxis kommt es immer wieder zu Differenzen zwischen ArbG und ArbN darüber, ob und inwieweit ArbN verpflichtet sind, auf Anweisung des ArbG Aufzeichnungen über ihre Tätigkeiten, insbesondere über deren Inhalt und Dauer (Arbeitsnachweise), zu erstellen, wenn dies nicht bereits originär zu ihrem Aufgabenbereich gehört (wie z.B. bei Außendienstmitarbeitern o.Ä.). Solche Meinungsverschiedenheiten treten insbesondere deshalb auf, weil es in der betrieblichen Praxis nicht gerade ...
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus AA · Dienstreise
Die Frage der arbeitsrechtlichen Behandlung der Reisezeiten von ArbN wurde von Laskawy/Malek in „Arbeitsrecht aktiv“ bereits behandelt (AA 07, 73). Was aber gilt für Mitglieder des Betriebsrats (BR), die zu auswärtigen Betriebsteilen, zu Seminaren und zu Sitzungen des Gesamtbetriebsrats fahren? Handelt es sich hierbei um Arbeitszeit und wie wird sie bezahlt? Der Beitrag gibt die Antworten.
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Hat ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden, kann die für den Inhalt des Gesprächs beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt (BAG 22.5.07, 3 AZN 1155/06, Abruf-Nr.
072808
).
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