02.01.2008 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Personenbedingte Kündigungsgründe sind vielfältig. Das BAG hat jüngst zu einer interessanten Frage Stellung genommen, die in der gerichtlichen Praxis bislang noch nicht virulent geworden ist, aber künftig verstärkt bedeutsam werden könnte. Hier war ein ArbN personenbedingt gekündigt worden, weil der ArbG rückwirkend für ihn Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten und ggf. weiterhin solche abführen musste. Der Beitrag stellt diese neue Fallgruppen der personenbedingten Kündigung ...
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02.01.2008 · Fachbeitrag aus AA · Vertragsgestaltung
Wird ein Arbeitsverhältnis durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet, möchte der ArbG den ArbN oft nicht mehr im Betrieb sehen. Eine Freistellung von der Arbeit kann sich jedoch schnell als Bumerang erweisen und erhebliche Rechtsstreitigkeiten und zusätzliche Kosten für den ArbG nach sich ziehen. Der Beitrag gibt einen Gestaltungsvorschlag, wie der ArbG schon im Arbeitsvertrag auf eine (Teil-)Lösung des Problems hinarbeiten kann.
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02.01.2008 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsübergang
In der letzten Ausgabe von „Arbeitsrecht aktiv“ hatten wir Ihnen die geänderte Rechtsprechung des BAG vorgestellt, nach der bei Inbezugnahme eines räumlich und zeitlich anwendbaren Tarifvertrags im Arbeitsvertrag jedenfalls bei einem tarifgebundenen ArbG nicht mehr von einer Gleichstellungsabrede auszugehen ist. Nachstehend zeigen wir die Auswirkungen dieser Entscheidung für die Praxis auf.
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01.12.2007 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Die besonders hohe Krankheitsanfälligkeit eines ArbN begründet bei der Sozialauswahl für sich noch kein berechtigtes betriebliches Interesse i.S. von § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG, einen anderen vergleichbaren und nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG weniger schutzbedürftigen ArbN weiterzubeschäftigen (BAG 31.5.07, 2 AZR 306/06, Abruf-Nr.
071980
).
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01.12.2007 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Grundsätzlich muss jede rechtswidrige Kündigung des ArbG durch den ArbN mit der rechtzeitigen Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Das gilt schon, um nicht deren Unangreifbarkeit nach § 4 KSchG zu riskieren. Begehrt jedoch ein ArbN Rechtsschutz für eine vom Veräußerer ausgesprochene Kündigung, die nach einem von ihm behaupteten Betriebsübergang erfolgte, hat diese Klage keine Aussicht auf Erfolg. Der Beitrag zeigt auf, warum das so ist und wie Sie in einem solchen Fall vorgehen ...
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01.12.2007 · Fachbeitrag aus AA · Insolvenzrecht
Nach § 113 S. 3 InsO ist der durch die vorzeitige Kündigung des Insolvenzverwalters nach § 113 S. 1 und 2 InsO entstandene Schaden zu ersetzen. Im Falle vereinbarter Unkündbarkeit ist dieser Schadenersatzanspruch als Verfrühungsschaden auf die ohne die vereinbarte Unkündbarkeit maßgebliche längste ordentliche Kündigungsfrist beschränkt (BAG 16.5.07, 8 AZR 772/04, Abruf-Nr.
073490
).
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01.12.2007 · Fachbeitrag aus AA · Zwangsvollstreckung
Die Entscheidung steht im Widerspruch zur ständigen Spruchpraxis anderer LAG, die den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung unabhängig davon als zulässig ansehen, ob erstinstanzlich ein Vollstreckungsschutzantrag gestellt wurde. Das Schrifttum vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass beide Anträge unabhängig nebeneinander bestehen (GMPM-G/Germelmann, ArbGG, 5. Aufl., § 62, Rn. 20, 31; GK-ArbGG/Vossen, Stand: Mai 2004, § 62, Rn. 30).
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01.12.2007 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
In der letzten Ausgabe von „Arbeitsrecht aktiv“ hatten wir darüber berichtet, wie sich der ArbN gegen eine Kündigung wehren kann, die aus einem Interessenausgleich mit Namensliste resultiert.
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01.12.2007 · Fachbeitrag aus AA · Abmahnung
In den letzten Ausgaben von „Arbeitsrecht aktiv“ hatten wir aufgezeigt, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen eine Abmahnung erfüllen muss (AA 07, 127) und wann eine Kündigung trotz wirksamer Abmahnung ausgeschlossen sein kann (AA 07, 149). Der folgende Beitrag erläutert das taktisch richtige Vorgehen des ArbN-Vertreters, wenn der ArbN abgemahnt wurde.
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01.12.2007 · Fachbeitrag aus AA · Befristung
Befristungen prägen immer mehr das moderne Arbeitsleben. Häufig ist ein Berufseinstieg für den ArbN nur noch über das „Übel“ eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich. Angesichts dessen gilt es beim Abschluss einer Befristung die gesetzlichen Vorgaben sowie die Rechtsprechung zu beachten. Aufgrund der vielen offenen Tatbestände im TzBfG ist das Befristungsrecht eine „Spielwiese“ der Rechtsprechung, deren Regeln die Vertragsparteien kennen müssen. Der Beitrag zeigt die ...
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