02.01.2013 · Nachricht aus AA · Arbeitsmarkt
Im Jahr 2012 waren durchschnittlich rund 41,5 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig, das waren 416 000 Personen oder 1,0 % mehr als ein Jahr zuvor. Nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erreichte die Zahl der Erwerbstätigen damit im sechsten Jahr in Folge einen neuen Höchststand. Seit 2005 ist die Zahl der Erwerbstätigen um insgesamt 2,66 Millionen Personen (+ 6,8 %) gestiegen. Der Anstieg der Erwerbstätigkeit fiel allerdings ...
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20.12.2012 · Fachbeitrag aus AA · Mindestlohn
Fast sieben Mio. ArN, also fast ein Fünftel der gesamten Arbeitnehmerschaft, arbeiten im Niedriglohnsektor. Eine parteiübergreifende Initiative für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn soll dafür sorgen, dass ein Vollzeitarbeitsplatz künftig zu einem existenzsichernden Einkommen führt und der ArbN nicht auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen ist.
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20.12.2012 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungs- und Vollstreckungsrecht.
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20.12.2012 · Fachbeitrag aus AA · Beratunspraxis
Arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen liegen vielfach rückständiger Lohn oder andere Geldforderungen gegen den ArbG zugrunde. Die anschließende Notwendigkeit der Zwangsvollstreckung ist dabei eine Routineaufgabe. Jedoch sind wichtige Punkte zu prüfen, damit der Mandant schnell und komplikationslos an sein Geld gelangt. Der Beitrag erläutert die Fakten.
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20.12.2012 · Fachbeitrag aus AA · Mehrarbeitsvergütung
Ein ArbN, der über die vertraglich vereinbarte Festvergütung hinaus in erheblichem Maße Provisionen erhält, kann das Bestehen einer objektiven Vergütungserwartung für Überstunden nach § 612 Abs. 1 BGB nicht ohne das Hinzutreten weiterer besonderer Umstände oder einer entsprechenden Verkehrssitte bzw. Vereinbarung zwischen den Parteien begründen (BAG 27.6.12, 5 AZR 530/11, Abruf-Nr. 123096 ).
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20.12.2012 · Fachbeitrag aus AA · Einstellungsverfahren
Der ArbG darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Stellt der ArbG die Frage dennoch und verneint der Bewerber in Wahrnehmung seines informationellen Selbstbestimmungsrecht wahrheitswidrig, dass gegen ihn Ermittlungsverfahren anhängig waren, darf der ArbG das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis nicht wegen dieser wahrheitswidrig erteilten Auskunft kündigen (BAG 15.11.12, 6 AZR 339/11, Abruf-Nr. 123728 ).
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20.12.2012 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsunfähigkeit
Der ArbG hat das Recht, vom ArbN die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen seiner Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon vom ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen (BAG 14.11.12, 5 AZR 886/11, Abruf-Nr. 123445 ) .
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20.12.2012 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
1. Nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gehört es zum Erziehungsauftrag einer Grundschullehrerin, die Schüler zur Achtung der Würde des Menschen, zur Selbstbestimmung, zur Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zum verantwortlichen Gebrauch der Freiheit und zu friedlicher Gesinnung zu erziehen. Die Würde der Schülerin oder des Schülers darf daher nicht durch Ordnungsmaßnahmen verletzt werden. 2. Eine Grundschullehrerin verletzt erheblich ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, ...
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20.12.2012 · Fachbeitrag aus AA · Minijobs
Für etwa 7,4 Millionen geringfügig beschäftigter ArbN soll nach dem Willen der Regierungskoalition die 400-EUR-Grenze des Verdienstes auf 450 EUR ab dem 1.1.13 angehoben werden. Zudem sollen die Beschäftigten in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden und können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies sieht ein Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP (17/10773) vor.
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14.12.2012 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsbedingte Kündigung
1. Läuft eine unternehmerische Entscheidung auf den Abbau einer Hierarchieebene bzw. die Streichung eines Einzelarbeitsplatzes hinaus, die mit einer Umverteilung der bisher von dem oder den betroffenen ArbN wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist, muss der ArbG konkret erläutern, in welchem Umfang und durch welche Maßnahmen die bisher von dem oder den Gekündigten ausgeübten Tätigkeiten künftig entfallen. Hierbei sind die Auswirkungen der unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das ...
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