27.03.2013 · Fachbeitrag aus AA · Mandatspraxis
Die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherungs-AG veröffentlichte ihre Mustergebührenvereinbarung mit Rechtsanwälten. Sie bezieht sich vor allem auf Absprachen innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmens.
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AA · Zuständigkeit
Ein Handelsvertreter, der kraft vertraglicher Regelung nur – hauptberuflich – für den Unternehmer tätig sein darf, ist als sogenannter Einfirmenvertreter im Sinne von § 5 Abs. 3 ArbGG, bzw. § 92a Abs. 1 HGB anzusehen.
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27.03.2013 · Fachbeitrag aus AA · Forderungspfändung
Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der §§ 850c ff. ZPO pfändbar.
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25.03.2013 · Fachbeitrag aus AA · Rechtswegzuständigkeit
§ 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG soll sicherstellen, dass ein Mitglied eines Vertretungsorgans einer juristischen Person keinen Rechtsstreit vor den Arbeitsgerichten führt. Nach Abberufung des Organmitglieds sind hingegen die Gerichte für Arbeitssachen für die Entscheidung über Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis zuständig. Wenn ein abberufenes Organmitglied im Rahmen einer Kündigungsschutzklage den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses geltend macht, liegt ein sogenannter sic-non-Fall vor.
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19.03.2013 · Nachricht aus AA · Statisktik
Im Jahr 2012 war der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen mit 15,21 Euro um 22 % niedriger als der von Männern (19,60 Euro). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 21. März 2013 mitteilt, hat sich der Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern im Vergleich zu den Vorjahren somit bundesweit nicht verändert. Auch die Ergebnisse für Ost- und Westdeutschland weisen kaum Veränderungen auf: So betrug 2012 der unbereinigte Gender Pay Gap im ...
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05.03.2013 · Nachricht aus AA · Arbeitnehmerschutz
Wer im Beruf am Ball bleiben will, für den sind berufliche Weiterbildungen unumgänglich. Wie bei der täglichen Arbeit auch, stehen Beschäftigte dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.
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