23.10.2014 · Fachbeitrag aus AA · AGG: Benachteiligung wegen Religion oder Weltanschauung
1.§ 9 Abs. 1 AGG muss im Lichte des Europarechts ausgelegt werden. Soweit eine Ungleichbehandlung wegen der Religion betroffen ist, setzt das AGG die Richtlinie 2000/78/EG um. Die Auslegung des Artikels 4 Abs. 2 dieser Richtlinie muss ihrerseits im Lichte von Art. 17 Abs. 1 AEUV erfolgen. 2.Art. 17 Abs. 1 AEUV gebietet eine Auslegung im Sinne der Wahrung, des sich aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV ergebenden Selbstbestimmungsrechts der Kirchen gemäß der Rechtsprechung des ...
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23.10.2014 · Fachbeitrag aus AA · AGG: Benachteiligung wegen der Religion
Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen ArbN zu neutralem Verhalten nicht vereinbar (BAG 24.9.14, 5 AZR 611/12, Abruf-Nr. 143055 ).
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23.10.2014 · Fachbeitrag aus AA · AGG: Benachteiligung wegen des Geschlechts
Bei einer mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts kann die besondere Benachteiligung des einen Geschlechts durch ein dem Anschein nach neutrales Kriterium mit einem Verweis auf statistische Erhebungen dargelegt werden. Die herangezogene Statistik muss aber aussagekräftig und damit auf die umstrittene Fallkonstellation anwendbar sein (BAG 18.9.14, 8 AZR 753/13, Abruf-Nr. 143054 ).
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23.10.2014 · Fachbeitrag aus AA · AGG: Altersdiskriminierung
Die Suche in einer Anzeige nach einem „Berufsanfänger“ kann diskriminierend sein, wenn dadurch ein potenzieller Bewerber wegen seines Alters ausgeschlossen werden würde. Bestehen aber aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung, kann auch diese rechtsmissbräuchlich sein.
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23.10.2014 · Fachbeitrag aus AA · AGG: Entschädigung und Schadenersatz
Eine Bewerberin, die den stellenausschreibenden ArbG bereits in mehreren Prozessen erfolglos auf Entschädigungszahlungen nach dem AGG verklagt hat und ihm überdies die Erstattung von Prozesskosten aus den Vorprozessen schuldig geblieben ist, kann subjektiv nicht ernsthaft damit rechnen, bei einer erneuten Stellenausschreibung dieses ArbG berücksichtigt zu werden. Insbesondere, wenn zudem bundesweit von dieser
Bewerberin Prozesse gegen weitere ArbG angestrengt werden, deuten starke Indizien ...
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23.10.2014 · Fachbeitrag aus AA · AGG: Altersdiskriminierung
Die vom ArbG einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 S. 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt nicht das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung (BAG 18.9.14, 6 AZR 636/13, Abruf-Nr. 143057 ).
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23.10.2014 · Fachbeitrag aus AA · AGG: Entschädigung und Schadenersatz
Die Zweimonatsfrist nach § 15 Abs. 4 AGG für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz und Entschädigung nach § 15 Abs. 1 und 2 AGG wird durch rechtzeitigen Eingang einer auf diese Norm gestützten Zahlungsklage beim zuständigen Gericht gewahrt, wenn nach § 167 ZPO die Klage „demnächst“ dem Anspruchsgegner zugestellt wird. § 15 Abs. 4 AGG erfordert nicht eine vorherige außergerichtliche schriftliche Geltendmachung der auf das AGG gestützten Ansprüche. Vielmehr kann die ...
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23.10.2014 · Fachbeitrag aus AA · AGG: Entschädigung und Schadenersatz
Eine vermeintlich diskriminierende Absage des ArbG an einen Bewerber, die der ArbG in Unkenntnis der objektiv bestehenden Nichteignung vornimmt, kann keine Entschädigungsansprüche nach dem AGG auslösen. Das AGG soll nämlich vor ungerechtfertigten Benachteiligungen von ArbN oder Bewerbern schützen, nicht jedoch unredliche Gesinnungen des potenziellen ArbG sanktionieren (BAG 14.11.13, 8 AZR 997/12, Abruf-Nr. 143056 ).
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23.10.2014 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zur Altersteilzeit und zum Sozialplan.
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22.10.2014 · Nachricht aus AA · Urlaubsrecht
Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein. Bei der Prüfung, ob eine solche vom Arbeitgeber freiwillig begründete Urlaubsregelung dem Schutz älterer Beschäftigter dient und geeignet, erforderlich und angemessen im Sinne von § 10 Satz 2 AGG ist, steht dem Arbeitgeber eine auf die ...
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