25.11.2015 · Fachbeitrag aus AA · Mitbestimmung der ArbN
Wahlberechtigte Leih-ArbN auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 ArbN mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der ArbN nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist (BAG 4.11.15, 7 ABR 42/13, Abruf-Nr. 145822 ).
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25.11.2015 · Fachbeitrag aus AA · Mitbestimmung der ArbN
Wahlberechtigte Leih-ArbN auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 ArbN mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der ArbN nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist (BAG 4.11.15, 7 ABR 42/13, Abruf-Nr. 145822 ).
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25.11.2015 · Fachbeitrag aus AA · Zugang der Kündigung
Der Zugang eines Kündigungsschreibens unter Abwesenden wird auch dann bewirkt, wenn das Schriftstück dem Empfänger mit der erkennbaren Absicht angereicht wird, es zu übergeben. Lehnt der Empfänger die Annahme ab, so geht es ihm zu, wenn es in seiner unmittelbaren Nähe abgelegt wird und er ohne Weiteres vom Inhalt Kenntnis nehmen kann. Lehnt der ArbN grundlos die Entgegennahme eines Kündigungsschreibens ab, muss er sich nach § 242 BGB so behandeln lassen, als sei es ihm im Zeitpunkt der ...
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25.11.2015 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung eines Verkaufsreisenden, der sich weigert mit einem Firmenfahrzeug zu fahren, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine zu sehen sind, ist unwirksam. Die ordentliche Kündigung dagegen ist wirksam (Arbeitsgericht Mönchengladbach 14.10.15, 2 Ca 1765/15, Abruf-Nr. 145851 ).
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25.11.2015 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsübergang
Die Widerspruchsfrist des ArbN von einem Monat wird bei einem Betriebsübergang erst durch vollständige Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB seitens des alten ArbG oder des Erwerbers in Gang gesetzt. Fehlen wesentliche Angaben zur Länge der künftigen Beschäftigungsmöglichkeit, ist die Unterrichtung unvollständig (LAG Düsseldorf 14.10.15, 1 Sa 733/15, Abruf-Nr. 145820 ).
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25.11.2015 · Fachbeitrag aus AA · Aufhebungsvertrag
Der ArbN muss im Rahmen einer Erklärung hinreichend deutlich machen, ob er einen Aufhebungsvertrag widerrufen oder z.B. wegen widerrechtlicher Drohung anfechten will. Der formularmäßige Klageverzicht im Aufhebungsvertrag stellt dann eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB für den ArbN dar, wenn die Zustimmung zum Klageverzicht durch widerrechtliche Drohung seitens des ArbG
erlangt wurde (BAG 12.3.15, 6 AZR 82/14, Abruf-Nr. 176684 ).
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25.11.2015 · Fachbeitrag aus AA · Wettbewerbsverbot
Kommt ein ausgeschiedener ArbN seiner Pflicht nicht nach, Wettbewerb zu unterlassen, verliert er gemäß § 326 Abs. 1 S. 1 BGB seinen Anspruch auf die Karenzentschädigung. Die Gewährung eines zinslosen Darlehens an ein im Aufbau befindliches Konkurrenzunternehmen wird von einem Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung von Konkurrenzunternehmen bezieht, umfasst. Das Unterlassen der Rückforderung eines solchen Darlehens steht dem Tätigwerden für das Unternehmen ...
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25.11.2015 · Fachbeitrag aus AA · AGG
70 Beamte der Städte Münster und Ibbenbüren erhalten eine Entschädigung in Höhe von jeweils 100 EUR monatlich, weil ihre Besoldung bis zum 31.5.13 gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß.
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24.11.2015 · Fachbeitrag aus AA · Befristung
Eine gedankliche Zuordnung reicht für einen Kausalzusammenhang
zwischen zeitweiligem Ausfall eines ArbN und der Einstellung einer Vertretungskraft aus. Der ArbG muss die Vertretung bei Vertragsschluss
offenkundig einem oder mehreren abwesenden ArbN zuordnen, wobei
eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag ausreicht. Eine entsprechende Umorganisation der Arbeitsverteilung ist hingegen für eine wirksame Vertretungsbefristung nicht erforderlich (BAG 11.2.15, 7 AZR 113/13, Abruf-Nr. 176133 ).
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20.11.2015 · Nachricht aus AA · Urlaub
Auch 2016 liegen wieder einige Feiertag so günstig, dass man mit wenig Urlaubseinsatz eine lange freie Zeit erzielen kann. Wir geben einen Überblick.
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