29.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Urlaubsanspruch
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und zeitlich nahezu unmittelbar
darauf ein neues Arbeitsverhältnis begründet, ist dies urlaubsrechtlich als Einheit zu betrachten. Dieser ununterbrochene Bestand des Arbeitsverhältnisses ist zumindest dann anzunehmen, wenn die rechtliche Unterbrechung nur kurzfristig erfolgt und bereits vor Beendigung des ersten
Arbeitsverhältnisses ein neues Folgearbeitsverhältnis vertraglich vereinbart wird (BAG 20.10.15, 9 AZR 224/14, Abruf-Nr. 146615 ).
> lesen
29.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Insolvenzrecht
Zahlungen, die in einem Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die geleistete Arbeit erfolgen, sind grundsätzlich entgeltlich. Dies gilt auch, soweit
gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen den Grundsatz „kein Entgelt ohne Arbeit“ durchbrechen und zum Beispiel an Feiertagen, für die Zeit des
Urlaubs, der Arbeitsunfähigkeit oder dem Freistellen von der Arbeitspflicht wegen Arbeitsmangels eine Entgeltzahlungspflicht ohne Arbeitsleistung vorsehen (BAG 17.12.15, 6 AZR 186/14, Abruf-Nr.
> lesen
29.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung
eines Betriebsratsmitglieds kann nicht ersetzt werden, wenn dieses in
einer E-Mail nur vor der künftigen Entwicklung der Verhältnisse im Betrieb warnt. Eine solche Äußerung ist von der Meinungsfreiheit geschützt (LAG Düsseldorf 4.3.16, 10 Ta BV 102/15, Abruf-Nr. 146614 ).
> lesen
29.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Befristung
Die Befristung eines Arbeitsvertrags zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn sie durch
einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in
Bundesligaspielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers (LAG Rheinland-Pfalz 17.2.16, 4 Sa 202/15, Abruf-Nr.
> lesen
29.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Belästigt ein ArbN eine Kollegin sexuell, kann das auch dann eine fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn der Vorfall schon über ein Jahr her ist, sich die Betroffene aber erst sehr viel später gegenüber dem ArbG offenbart hat (LAG Schleswig-Holstein 10.11.15, 2 Sa 235/15, Abruf-Nr. 146613 ).
> lesen
29.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Persönlichkeitsrechte
Das Interesse des ArbG, einen Diebstahl aufklären zu können, ist höher zu bewerten, als die mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts der ArbN.
> lesen
29.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Vertragsrecht, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und zur PKH.
> lesen
28.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Annahmeverzug
Der Anspruch auf Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs nach § 615 Abs. 1 BGB setzt ein erfüllbares, das heißt tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Dem genügt ein rückwirkend
begründetes Arbeitsverhältnis nicht. Der ArbG kann allerdings aus einem solchen Arbeitsverhältnis gegebenenfalls Vergütung nach § 326 Abs. 2 S. 1 1. Alt. BGB schulden (BAG 19.8.15, 5 AZR 975/13, Abruf-Nr. 145399 ).
> lesen
24.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Informiert ein ArbN seinen ArbG nicht über den Grund seiner Abwesenheit und deren voraussichtliche Dauer, verletzt dies vertragliche Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB. Hierzu ist der ArbN aber verpflichtet. Gerät der ArbN in Untersuchungshaft, muss er dem ArbG diesen Umstand unverzüglich anzeigen und ihn über die voraussichtliche Haftdauer in Kenntnis setzen. Verletzt er diese Pflicht, kommt dies als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB jedoch ...
> lesen
23.03.2016 · Nachricht aus AA · Kassenabrechnung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen jetzt in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückdatiert werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17.12.15 beschlossen. Die entsprechende Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) ist am 4.3.16 in Kraft getreten. Bisher war eine Rückdatierung nur für zwei Tage möglich. Um jedoch zu gewährleisten, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch für den Zeitraum einer Notfallversorgung rückwirkend bescheinigt werden kann – zum ...
> lesen