29.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Beamten-, Dienstrecht
Aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit kann entlassen werden, wer andere Soldaten als „Juden“ anspricht, im Unterricht ein Hakenkreuz mit Kabelbindern anfertigt sowie einen dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ bezeichnet.
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29.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zum Prozessrecht.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsratsbeteiligung
Mit dem neuen AÜG zum 1.4.17 wird auch das BetrVG teilweise geändert. Die Betriebsräte werden besser darüber informiert, welche Fremdfirmen in welchem Umfang im Betrieb arbeiten.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Schwellenwerte
Von besonderer Bedeutung sind nun die auch gesetzlich berücksichtigten Leih-ArbN bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten der betrieblichen Mitbestimmung. Denn § 14 Abs. 2 AÜG wird zum 1.4.17 ebenfalls um einige sehr relevante Sätze ergänzt.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Streik
Der Einsatz von Leih-ArbN im Arbeitskampf als Streikbrecher wurde oft kritisiert. Bisher konnten sich die Leih-ArbN nur weigern, von einem
unmittelbar vom Arbeitskampf betroffenen Entleiher eingesetzt zu werden. Auch mussten sie bereits nach alter Rechtslage auf dieses Leistungsverweigerungsrecht hingewiesen werden. Ab dem 1.4.17 wird § 11 Abs. 5 AÜG geändert. Der Einsatz von Leih-ArbN als Streikbrecher im Arbeitskampf ist nun grundsätzlich unzulässig.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Widerspruch des Leih-ArbN
Mit Art. 12 GG ist es nicht in Einklang zu bringen, wenn ein Leih-ArbN kraft Gesetzes zwangsweise einen neuen ArbG erhält. Daher räumt der
Gesetzgeber ab dem 1.4.17 dem Leih-ArbN gegen die Fiktion des Arbeitsvertrags zum Entleiher ein Widerspruchsrecht ein.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Fiktion
Bisher waren nur dann die Verträge zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer und der Vertrag zwischen dem Ver- und dem Entleiher unwirksam, wenn der Verleiher keine Erlaubnis der Bundesagentur für
Arbeit hatte, um im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit Leih-ArbN zu verleihen. Die Folge war, dass in diesen Fällen ein Arbeitsverhältnis
zwischen dem Leih-ArbN und dem Entleiher kraft Gesetzes fingiert wurde. Ab dem 1.4.17 ändert sich das.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Equal-Pay
Die bisher seitens der Verleihunternehmen häufig genutzte Möglichkeit, vom „Equal-Pay-Grundsatz“ durch Tarifverträge abzuweichen, wird nun eingeschränkt. Nach neun, spätestens 15 Monaten kann der Leih-ArbN das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren ArbN des Entleiherbetriebs fordern.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Höchstüberlassung
Eine Überlassung des Leih-ArbN an den Entleiher durfte auch nach den bisher geltenden Regelungen nur „vorübergehend“ erfolgen. Der Gesetzgeber hat den Streit, wie dieser Begriff auszulegen ist, nun entschieden.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Überlassungsvertrag
Dem Gesetzgeber war die bisherige Praxis der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung mit ihrer vorsorglichen AÜG-Erlaubnis ein Dorn im Auge. Er will vor allem die missbräuchliche Vertragsgestaltung über Dienst- oder Werkverträge mit den neuen Regelungen trocken legen.
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