20.04.2020 · Fachbeitrag aus AA · Befristung
Die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten ArbN kann jedenfalls dann wirksam sein, wenn für den ArbN außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht.
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15.04.2020 · Fachbeitrag aus AA · Coronakrise
Viele Unternehmen wurden durch die Corona-Krise verunsichert. Die Fragen betreffen vor allem konkrete Probleme des Arbeitsverhältnisses und die Rechte der ArbN und des ArbG angesichts teilweise gravierender Umsatzeinbrüche und Ängste der ArbN. Der Beitrag gibt Antworten auf die zehn häufigsten Fragen der ArbN und ArbG.
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07.04.2020 · Fachbeitrag aus AA · Entgeltfortzahlung
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nur, wenn der erkrankte Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit einen Vergütungsanspruch gehabt hätte.
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03.04.2020 ·
Sonderausgaben aus AA · Downloads · Arbeitsvertragsrecht
Der Virus trifft auch die Arbeitswelt mit voller Wucht. Produktionsstops, Kurzarbeit und Home-Office werfen viele Fragen zur Rechtslage auf und verunsichern Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Die Sonderausgabe gibt Antworten auf die dringensten Fragen. Sie enthält die erforderlichen Informationen und gesetzlichen Grundlagen.
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30.03.2020 · Fachbeitrag aus AA · Entgeltfortzahlung
Viren können die Arbeitswelt massiv beeinflussen – das zeigen die jüngst durch das Coronavirus entstandenen aktuellen Entwicklungen. Infektionskrankheiten machen – unabhängig, ob tatsächlich eine Infektion ausgebrochen ist, oder nur ein entsprechender Verdacht aufseiten des ArbG bzw. der zuständigen Gesundheitsbehörde besteht, – auch vor der Arbeitswelt nicht Halt. Der Beitrag zeigt auf, in welchen Fällen die (finanzielle) Risikosphäre des ArbN oder des ArbG berührt ist (Stand ...
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30.03.2020 · Fachbeitrag aus AA · Rechtsbehelfe
Ein Urteil, in dem die Revision nicht zugelassen ist, kann nur durch die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG angefochten werden, die gegenüber der Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG vorrangig ist. Ein Rechtsirrtum hierüber ist verschuldet. So entschied es das BAG.
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