30.03.2020 · Nachricht aus AA · Beamtenrecht
Teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrkräfte können für die Teilnahme an einer Klassenfahrt grundsätzlich keinen zusätzlichen Geldanspruch gegen ihren Dienstherrn geltend machen.
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30.03.2020 · Nachricht aus AA · Arbeits-/Wegeunfall
Wird ein zu einem Körperschaden führender überfallartiger Angriff vom Versicherten dadurch veranlasst, dass er nach Beendigung seiner Fahrt mit dem Pkw vom Betrieb nach Hause einen anderen Verkehrsteilnehmer auf dessen vorheriges Fehlverhalten anspricht, liegt kein Arbeitsunfall vor.
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30.03.2020 · Nachricht aus AA · Zeugniserteilung
ArbN können von ihrem ArbG bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der sogenannten Scrum-Methode arbeiten. Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der ArbG einem anderen Team-Mitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat.
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30.03.2020 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zur Elternzeit.
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30.03.2020 · Fachbeitrag aus AA · Mitbestimmung
Unterhält der ArbG einen Twitter-Account, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, da die Antwort-Funktion eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens der ArbN ermöglicht. Das Mitbestimmungsrecht setzt nicht voraus, dass die technische Einrichtung auf die Überwachung der Leistung und des Verhaltens der ArbN ausgerichtet ist oder dass der ArbG eine solche beabsichtigt.
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27.03.2020 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
Besteht ein berechtigter Anlass, stellt eine Dienstaufsichtsbeschwerde des ArbN, auch wenn sie mit deutlicher Kritik in rauem Ton verbunden ist, keinen Kündigungsgrund dar. So entschied es das LAG Düsseldorf.
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23.03.2020 · Fachbeitrag aus CE · Coronakrise
Homeoffice eröffnet in den Wochen der Coronakrise für etliche Unternehmen Möglichkeiten, die Beschäftigung selbst unter Quarantäne sicherstellen zu können. Dennoch: Es besteht weder ein Rechtsanspruch seitens der Arbeitnehmer, noch kann der Arbeitgeber Homeoffice erzwingen. Lesen Sie umfassend, was Sie sicherstellen müssen, bevor Sie einen Mitarbeiter in die Heimarbeit schicken.
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23.03.2020 · Nachricht aus AA · Schadenersatz
Der ArbG hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des ArbN wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet er für Schäden, die der ArbN aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet.
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