Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

    | Liegt zwischen Tat und Urteil ein Zeitraum von 22 Monaten, kann das der Verhängung eines Fahrverbotes entgegenstehen (OLG Hamm 3.6.04, 2 Ss 112/04, Abruf-Nr. 041714). |