Eine alltägliche Standardrechtsfrage aus der Schadenregulierung – und ein Landgericht offenbart komplette Unkenntnis der vom BGH geschaffenen Regeln. Hätte das Gericht bewusst gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden und das im Urteil kenntlich gemacht, wäre das verständlich, wenngleich das Steine statt Brot für den Versicherer wären, der dann eben eine Instanz später und teurer verliert. Aber so war es nicht, als das LG Berlin entscheiden musste, ob der Geschädigte das Unfallfahrzeug ...
Im Anschluss an unsere Berichterstattung (VA 24, 61) folgen hier weitere Entscheidungen zur Frage, ob dem Schädiger nach der Antragsumstellung auf Zahlung an die Werkstatt ein sofortiges Anerkenntnis mit der ...
Eine formularmäßige Klausel, wonach der Geschädigte aufgrund der
Abtretung seines Anspruchs auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Unfallgegner an den Sachverständigen nur dann auf Zahlung des ...
Soll der Tatrichter eine Frage beurteilen, die Fachwissen voraussetzt, darf er auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur ver-zichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde ausweisen kann. Will er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen, muss er zudem den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen.
In VA 24, 59 haben wir ein Urteil des AG Schöneberg zum „neuen“ Kaufrecht vorgestellt mit Hinweis „nicht rechtskräftig“. Der Gebrauchtwagen war mit nur zwei Schlüsseln ausgeliefert, das Infotainmentsystem ...
Ein großer KH-Versicherer hat die BGH-Entscheidungen, wonach nur beim Klageantrag „Zahlung an die Werkstatt Zug um Zug …“ das Werkstattrisiko greift, einen Schritt weitergedacht. Der BGH wollte, dass der ...
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
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Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
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In einem Vorgang mit vom Versicherer behaupteter Unfallmanipulation wurde das Eigentum des Klägers am beschädigten Fahrzeug und damit dessen Aktivlegitimation bestritten. Das Fahrzeug des Klägers wurde in dessen Abwesenheit beschädigt, es war am Straßenrand geparkt. Deshalb, so der Versicherer, habe der Kläger zum Unfallzeitpunkt nicht den Besitz am Fahrzeug innegehabt, weshalb § 1006 BGB nicht greife.