28.09.2010 | Umsatzsteuer
Betriebsveranstaltung: Umsatzsteuer auf dem Prüfstand
Wird bei einer Betriebsveranstaltung die 110-Euro-Grenze (brutto) pro Arbeitnehmer überschritten, ist auf den gesamten Betrag Umsatzsteuer fällig (A 12 Absatz 4 Nummer 6 Umsatzsteuer-Richtlinien). Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber von der pauschalen Lohnversteuerung Gebrauch macht. Denn Betriebsveranstaltungen sind nach Ansicht der Finanzverwaltung nur insoweit nicht umsatzsteuerbar als sie lohnsteuerfrei sind. Das Finanzgericht Münster hat jetzt zwar im Sinne der Finanzverwaltung entschieden, gleichzeitig aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen (Urteil vom 6.5.2010, Az: 5 K 3950/07 U; Abruf-Nr. 102443). Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen V R 17/10 anhängig.
Praxishinweis: Legen Sie gegen einen entsprechenden Umsatzsteuerbescheid unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch ein. Ihr Verfahren ruht dann bis zur Entscheidung durch den BFH. |