Ein Leser hat 2008 in einen Fonds investiert und hält die Anteile bis heute. Bei diesen bestandsgeschützten Altanteilen unterliegt nur die seit dem 01.01.2018 eingetretene Wertveränderung der Besteuerung. Für Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Altanteile steht dem Anleger ein personengebundener Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro zu. Seine Frage: Kann der Freibetrag auch für die Vorabpauschale genutzt werden?
„Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1 Buchst. a und b EStG in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ...
Sie ist zurück. Nach zwei Jahren Pause berechnen Banken wieder eine steuerliche Vorauszahlung auf thesaurierende Fonds, somit auch auf ETF. Entsprechend mussten Anleger seit Januar die sog. Vorabpauschale ans Finanzamt ...
Nach § 5a Abs. 4 S. 5 EStG geht bei der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger über. Doch darf diese, im Jahr 2021 in Kraft getretene, Vorschrift auch auf zurückliegende Veranlagungszeiträume angewandt werden oder verstößt das gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot nach Art. 20 Abs. 3 GG? Die Frage hat der BFH dem BVerfG vorgelegt.
Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist seit 2021 noch schlechter als die bei den anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Haben Sie Verluste aus Termingeschäften erlitten, können Sie diese nur noch in Höhe ...
Handelt es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 4 EStG um eine Fiktion zur Verfahrensvereinfachung für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen oder um eine Nachweiserleichterung, die das tatsächliche Vorliegen der ...
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Ein SSP-Leser befindet sich in der passiven Phase der Altersteilzeit. Er überlegt, eine hohe Einmalzahlung in seine Rürup-Rente vorzunehmen, um so die in SSP 11/2023 (Seite 4 ff.) bzw. 9/2023 (Seite 11 ff.) vorgeschlagene Steuergestaltung zu nutzen. Er fragt sich jedoch, welcher Höchstbetrag gilt und welche Aufwendungen in den Höchstbetrag einbezogen werden.