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  • 04.11.2010 | Wenn die Baukosten unverhofft steigen

    Kostensichere Planung: Bundesgerichtshof verschärft Anforderungen an Planer

    Immer mehr Auftraggeber (AG) verlangen hohe Investitionskostensicherheit. Auch die Rechtsprechung entwickelt das Thema immer weiter - mit eindeutiger Tendenz: Die Anforderungen an den Planer steigen. Erfahren Sie deshalb nachfolgend, was Sie in punkto Kostensicherheit bzw. bei drohenden Kostensteigerungen beachten müssen und wie sich das Haftungsrisiko reduzieren lässt.  

    Diese Fragen stellen sich in der Praxis

    Konkret geht es um die Antwort auf folgende Fragen, die sich in der Praxis stellen:  

     

    1. Was darf der Planer dem AG an Planungseingriffen (Einsparungen) zumuten, wenn ein Kostenziel voraussichtlich nicht eingehalten werden kann?
    2. Regelt die DIN 276/08 Maßnahmen bei Kostenabweichungen? Wenn ja, sind diese mit der Rechtsprechung vereinbar?
    3. Inwieweit muss der Planer seine Planung neu erstellen, um eine zugesicherte Kosteneigenschaft zu erreichen?
    4. Gelten zugesicherte Kosten auch für Büros, die erst mit den Leistungsphasen 5 aufwärts beauftragt sind und fertige Entwurfsplanungen inklusive Baugenehmigung vorgegeben bekommen?
    5. Darf ein AG bei sich abzeichnenden Kostenerhöhungen den Vertrag vorzeitig beenden?
    6. Können bei vereinbarten Baukosten sogenannte Toleranzen in Anspruch genommen werden?

    Antworten ergeben sich aus aktueller Rechtsprechung

    Die Antworten ergeben sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (Urteil vom 17.7.2007, Az: 9 U 164/06; Abruf-Nr. 103496). Diese hat enorm an Bedeutung gewonnen, weil der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Planungsbüros zurückgewiesen hat (Beschluss vom 8.7.2010, Az: VII ZR 158/07).  

     

    Der zugrunde liegende Fall

    Im Planungsvertrag war eine Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die Kosten getroffen worden. Für ein Leichtathletikzentrum durften die Investitionskosten maximal 4,263 Mio. Euro für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276/08 betragen.