Seitdem im August letzten Jahres § 3 Abs. 7 S. 2 VgV gestrichen worden war, herrscht große Verunsicherung darüber, wie Bauvorhaben vergaberechtskonform auszuschreiben sind. Die vornehmliche Interpretation lautet, dass die Honorare aller Leistungsbilder für ein Bauvorhaben zu addieren sind und jedes einzelne Planungslos europaweit nach VgV auszuschreiben ist, wenn die Honorare in der Summe den Schwellenwert von 221.000 Euro überschreiten. Doch nun weist ein Rechtsgutachten einen Ausweg aus der drohenden ...
Im PBP-Webinar am 07.03. hat ein Teilnehmer eine Frage mit Breitenwirkung gestellt: „Wir haben einen Architektenvertrag auf HOAI-Basis mit einem öffentlichen Auftraggeber. Es ist keine BIM-Leistung, keine BIM-Methode ...
Eine Wertungsmethode, nach der das beste Angebot bei einem Wertungskriterium fünf Punkte und das am schlechtesten bewertete Angebot null Punkte erhält, ist vergaberechtswidrig. Das hat die Vergabekammer (VK) des ...
Die Rechtsprechungsfälle häufen sich, in denen Gerichte Verbrauchern bestätigen, einen Architektenvertrag wegen nicht ausreichender Aufklärung über sein Widerrufsrecht kündigen zu können. Jüngst ging es darum, ob auch ein Rechtsanwalt das Widerrufsrecht in § 312b BGB nutzen kann. Das OLG Frankfurt hat jetzt eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurts bestätigt, dass die Antwort „Ja“ lautet. Wer für private Bauherren tätig ist, sollte die Lehren aus dieser Rechtsprechung ziehen. PBP klärt auf.
„Wir machen auch 2024 wieder mit, weil wir uns als Siegelträger am Markt deutlich stärker positionieren konnten. Das Prädikat „ausgezeichnetes Planungsbüro“ lockt nicht nur Kunden sondern auch weiter ...
Wenn sich Planungsbüros für ihre Auftraggeber um die Fördermittelbeantragung, -bewirtschaftung oder Einhaltung spezieller nichttechnischer Förderbestimmungen kümmern sollen, drohen erhebliche Haftungsrisiken.
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Das OLG Celle bleibt dabei: Allein mit der Rüge, es seien nicht alle in § 34 HOAI aufgeführten Grundleistungen erbracht worden, kann der Auftraggeber Ihr Honorar nicht wirksam mindern. Die Bezeichnung „im Allgemeinen erforderlich“ in § 3 Abs. 3 HOAI soll nämlich klarstellen, dass nicht alle in den Leistungsbildern aufgeführten Leistungen bei jedem Objekt notwendig sind, um die Vertragsziele zu erreichen.