Im PBP-Webinar am 07.03. hat ein Teilnehmer eine Frage mit Breitenwirkung gestellt: „Wir haben einen Architektenvertrag auf HOAI-Basis mit einem öffentlichen Auftraggeber. Es ist keine BIM-Leistung, keine BIM-Methode vereinbart, klassische Grundleistungen Lph 1 bis 9. Der Bauherr wünscht jetzt im Entwurfsplanungsprozess, dass IFC-Modelle ausgetauscht, mit der TGA koordiniert und auch koordinierte Modelle zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit sind diese IFC-Dateien, dieser Austausch, die Koordination eine ...
Das OLG Celle bleibt dabei: Allein mit der Rüge, es seien nicht alle in § 34 HOAI aufgeführten Grundleistungen erbracht worden, kann der Auftraggeber Ihr Honorar nicht wirksam mindern. Die Bezeichnung „im ...
Nicht selten kommt es bei einem Auftrag über mehrere Objekte zum Streit über die Honorierung, die sich in der unterschiedlichen Auffassung zur Anwendung des § 11 HOAI begründet. In einer mehrteiligen Reihe versucht ...
Falls Sie als Planer erst für Leistungen nach der Lph 3 beauftragt sind, stellt sich die Frage, auf welcher Kostenermittlung Sie die anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung ermitteln können oder müssen. Grundsätzlich hat die Honorarermittlung nach HOAI seit 2009 auf Grundlage der Kostenberechnung zu erfolgen. Und sie muss „zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung“ ermittelt sein. Doch was ist der Fall, wenn Sie zu der in der Lph 3 erstellten Kostenberechnung keinen Zugang erhalten oder diese falsch ist?
Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen, wenn Änderungsplanungen durchgeführt worden sind, ohne dass zuvor eine konkrete Vergütungsvereinbarung zustande gekommen war. Das OLG München hat jetzt klargestellt, dass ...
„Aufstockungsklagen“ auf den Basishonorarsatz sind in der HOAI 2021 nur noch dann möglich, wenn die Vertragsparteien keine Vereinbarung in Textform getroffen haben. Aber was heißt eigentlich Textform und welche ...
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Die HOAI 202X wird mit größter Wahrscheinlichkeit nicht 2025 kommen. Das „Leistungsbildnovellierungs“-Gutachten liegt zwar vor, das ebenfalls erforderliche Honorargutachten ist aber noch gar nicht beauftragt. Offiziell werden die neuen Leistungsbilder also wohl frühestens 2026 kommen. Aber vielleicht lohnt es sich, sich mit Auftraggebern jetzt schon auf die aktualisierten Grund- und Besonderen Leitungen „nach Gutachten“ zu verständigen – und auch über das Honorar zu reden. PBP stellt Ihnen das ...